Hallo mit einer sehr guten Nachricht für unsere Mitlebewesen:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. März 2021 in einem wichtigen Urteil den Artenschutz gestärkt. Der Europäische Gerichtshof folgte damit überraschend nicht der Empfehlung der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss grundsätzlich geprüft werden, ob es für Individuen einer Art ein signifikantes erhöhtes Tötungsrisiko gibt. Es ist also nicht nur der Erhalt der Gesamtpopulation zu beachten, sondern jedes Individuum zählt. Es ist somit unzulässig, die Tötung einzelner Tiere zu erlauben, auch wenn dadurch ihre Population nicht gefährdet wird.
Auf diese Tötungserlaubnis hatte z.B. die deutsche Windenergielobby zuletzt kräftig hingewirkt.

Die Entscheidung des EuGH ist für alle Eingriffsplanungen in die Natur sehr bedeutsam, z.B. für Infrastrukturprojekte, Rodungen oder bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte. Das europäische Recht hat Vorrang gegenüber dem nationalen Recht.

Siehe:

www.handelsblatt.com/unternehm…

curia.europa.eu/juris/document…

Falls jemand den Handelsblatt-Artikel liest: Typisch und fast schon zum Schmunzeln – wenn es nicht so traurig wäre – ist die Totschlag-Argumentation (im wahrsten Sinne des Wortes!) eines Windparkbetreibers ganz am Ende des Artikels …

Herzliche Grüße an alle!

Sabine

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Von: Sabine Macht
Gesendet: Montag, 8. März 2021 um 17:22 Uhr
Betreff: Wichtiges Urteil – Europäischer Gerichtshof bestärkt den Artenschutz

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Übersandt von:
Martina Patterson (08.03.2021; 18:10 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 09.03.2021
twitter.com/fellbeisser

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