VIER PFOTEN Deutschland – Pressemitteilung vom 04.12.2020
Hamburg/Frankfurt, 04. Dezember 2020 – Erfolg im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel: Heute wurde der bereits vorbestrafte Welpenhändler Martin M. erneut verurteilt. Verhandelt wurden Fälle im Zeitraum zwischen 2014 bis 2018. M. musste sich in insgesamt 12 Fällen wegen Betrugs und in sechs Fällen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten. Jahrelang hatte der Welpenhändler viel zu junge, häufig kranke und schwer traumatisierte Welpen aus der Slowakei geschmuggelt und auf ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Richter verurteilte M. nun zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer zweijährigen Bewährungsfrist. Dazu muss M. in Summe rund 10.000 Euro Geldzahlungen leisten sowie die Gerichtskosten tragen. Für VIER PFOTEN zeigt der Prozess einmal mehr, dass der Online-Handel mit Tieren sicher werden muss. Die internationale Tierschutzstiftung fordert die Bundesregierung auf, eine Verifizierungspflicht für alle TierverkäuferInnen auf Online-Portalen einzuführen.
„Es ist ein gutes Signal, dass Martin M. nun für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird, doch insgesamt ist das Urteil zu milde“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für illegalen Welpenhandel bei VIER PFOTEN. „Der Richter hat dem Täter seine Reue offenbar abgenommen. Doch M. hat wiederholt und über Jahre seine Käufer getäuscht. Ohne Skrupel hat er über ebay Kleinanzeigen kranke Welpen verkauft. Wenn die Hundebesitzer dann versuchten, ihn zu erreichen, stellte sich heraus, dass die Nummer falsch war oder nicht mehr existierte. So wie M. operieren viele illegale Welpenhändler auf Online-Portalen, das ist hinlänglich bekannt. Trotzdem müssen sich Verkäufer von Hunden nach wie vor nicht auf Portalen wie ebay Kleinanzeigen identifizieren. Weil es keine gesetzliche Verifizierungspflicht für den Verkauf von Tieren gibt, können Kriminelle anonym agieren und bleiben in der Regel ungestraft. Martin. M. ist eine der wenigen Ausnahme, weil er zur Rechenschaft gezogen wurde. Die Bundesregierung muss deshalb Gesetze einführen, damit illegale Welpenhändler identifiziert und bestraft werden können – nicht nur in Ausnahmefällen.“
Hundehändler Martin M. verkaufte ohne Skrupel kranke Welpen
Schon im November 2019 verurteilte das Frankfurter Landgericht Martin M. rechtskräftig dazu für die Hälfte des Kaufpreises des Maltesers Krümel, die Tierarztkosten sowie für die Gerichtskosten aufzukommen. Der Welpenhändler hatte an Ursula W. den Welpen krank verkauft. Der kleine Malteser litt bereits bei der Übergabe an Darmparasiten, Würmern sowie an der lebensbedrohlichen Viruserkrankung Parvovirose. Für die Behandlung hatte Ursula W. bereits mehr als 1500 Euro gezahlt. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN hatte Ursula W. von Anfang an bei dem Prozess unterstützt und zu der zivilrechtlichen Klage motiviert. Auch bei der heutigen Verhandlung in Frankfurt, war VIER PFOTEN an der Seite von Ursula W. vor Ort. „Martin M. ist nur ein kleines Rädchen in einem großen Netzwerk. Dass er verurteilt wurde ist ein wichtiges Zeichen, aber wie so oft bleiben die Hintermänner und Helfershelfer unerkannt und ungestraft”, so Thiesmann.
Birgitt Thiesmann steht für Interviews zur Verfügung.
Weitere Informationen zum illegalen Welpenhandel finden Sie hier:
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Schon mehr als 95.000 Menschen fordern von der Bundesregierung den illegalen Welpenhandel zu stoppen. Unterzeichnen auch Sie den VIER PFOTEN Aufruf. Hier geht es zur Petition:
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Susanne von Pölnitz (04.12.2020; 15:24 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 04.12.2020
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