(Presseinfo: Die Landesbeauftragte für Tierschutz, 11.05.2015)
Dr. Jäger: „Grundlagenforschung ist ein gesetzlich zulässiger Zweck für Tierversuche – zugleich müssen Alternativen verstärkt gesucht werden”
„Die aktuelle Diskussion über Tierversuche möchte ich zum Anlass nehmen, um das Thema Grundlagenforschung noch einmal aufzugreifen. Wer meine fachlichen Interessensgebiete und meine Lebensgeschichte kennt, wird nachvollziehen können, weshalb ich Tierversuche nicht generell ablehne. Grundlagenforschung ist zunächst einmal ein gesetzlich zulässiger Zweck für Tierversuche. Grundlagenforschung ist auch nicht per se weniger nützlich als die so genannte angewandte Forschung, selbst wenn dies manchmal behauptet wird“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Montag (11. Mai) in Stuttgart …
RegioTrends.de – 11.05.2015; 18:02 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 11.05.2015
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