VIER PFOTEN Deutschland – Pressemitteilung vom 13.08.2018
Hamburg, 13.08.2018 – Die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist laut Tierschutzgesetz in Deutschland nur noch bis Jahresende erlaubt. Ab 01.01.2019 muss eine Schmerzausschaltung erfolgen, wenn Ferkel kastriert werden. Dass das Gesetz nun in Kraft tritt, steht seit 2013 fest. Doch die Agrarlobby hat alles darangesetzt, Politiker zu beeinflussen, das Gesetz unwirksam zu machen – allem Anschein nach mit Erfolg. Am 14. August wird sich auch das niedersächsische Landeskabinett mit der Kastrationsfrage beschäftigen.
VIER PFOTEN kritisiert die Pläne der Agrarlobby und der Politik, das kommende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration unwirksam zu machen und fordert die verantwortlichen Politiker auf, an diesem Verbot festzuhalten.
Bayern möchte über eine Bundesratsinitiative eine Fristverlängerung bis Ende 2023 erreichen. Damit würde die Umstellung um weitere fünf Jahre hinausgezögert. Auch andere Bundesländer wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben Unterstützung für diese Initiative signalisiert. Bis 2023 wird erwartet, dass der sogenannte „vierte Weg“, eine Lokalanästhesie, legalisiert werden könnte. Dafür plant man, bis dahin den jetzigen Wortlaut im Tierschutzgesetz von „Schmerzausschaltung“ in „Schmerzminderung“ umformulieren zu können. Konkret bedeutet das für die Ferkel, dass sie mindestens weitere fünf Jahre unter qualvollen Schmerzen kastriert werden dürfen und sich auch danach nichts Wesentliches für die Tiere verbessern würde. Über den Antrag Bayerns entscheidet am 3. September der Agrarausschuss des Bundesrates.
Ina Müller-Arnke, Nutztierexpertin bei VIER PFOTEN: „Wie mit Tierschutzgesetzen in Deutschland umgegangen wird, ist ein Skandal. Statt sich auf lang erkämpfte Verbesserungen im Tierschutzgesetz einzustellen, spielen Agrarverbände auf Zeit und die Politik macht mit, damit weiter so gewirtschaftet werden kann wie bisher – auf Kosten der Tiere. Fristverlängerungen, Wortlautänderungen des Gesetzes und unwirksame Praktiken sollen legalisiert werden – Bundesländer dürfen sich nicht zum Handlanger der Agrarlobby machen lassen. Auch vom niedersächsischen Landeskabinett erwarten wir, sich nicht in die von Bayern angeführten Bundesländer einzureihen, die sich gegen den Tierschutz für Ferkel aussprechen. Es ist Aufgabe des Staates, die Tiere zu schützen. So steht es im Grundgesetz.“
Eine Lokalbetäubung nimmt den Ferkeln nicht den Schmerz der Kastration und wird auch von der Tierärzteschaft als völlig unzureichend abgelehnt. Besonders schmerzhaft ist dabei auch die Applikation selbst: vier Spritzen werden direkt in die Hoden der Ferkel gesetzt. Das Mittel soll durch die Landwirte selbst verabreicht werden, um Kosten zu sparen. Doch eine wirksame Schmerzausschaltung kann nur durch eine tierärztlich verabreichte Vollnarkose erreicht werden, so wie dies z.B. auch für Hunde und Katzen vorgeschrieben ist. Die Lokalanästhesie bewirkt keine Schmerzausschaltung, sondern erreicht nur die oberflächlichen Hautschichten.
In anderen Ländern werden bereits seit vielen Jahren erfolgreich drei akzeptable Alternativmethoden angewendet: Ebermast (keine Kastration), Immunokastration (Impfung gegen Ebergeruch) oder chirurgische Kastration durch Vollnarkose mittels Isofluran oder Injektionsnarkose. In Ländern wie Großbritannien wird bspw. ausschließlich Ebermast praktiziert. Belgien, Australien und Neuseeland dagegen setzen auf die Immunokastration und in der Schweiz darf die chirurgische Kastration nur mittels Isofluran-Vollnarkose durchgeführt werden.
Damit Ferkel nicht weiter unter der gängigen Praxis bei der Ferkelkastration leiden müssen, fordert VIER PFOTEN die sofortige Umsetzung des Verbots und die Beibehaltung des jetzigen Wortlauts des Tierschutzgesetzes. Eine Fristverlängerung und ein „vierter Weg“ müssen abgelehnt werden.
Weitere Informationen zu Alternativmethoden bei der Ferkelkastration finden Sie hier: www.vier-pfoten.de/kampagnen-t…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 13.08.2018
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