VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch

Abschuss weiblicher Enten im Jahr des Aussetzens verboten; VGT überrascht Jagdgesellschaft beim Massenabschuss der ausgesetzten Tiere, auch der weiblichen, am Komitatskanal

Wien (OTS) – Jeder Mensch weiß, dass das massenhafte Aussetzen von Zuchtenten aus Massentierhaltung, nur um danach diese Tiere aufzuscheuchen, sie in lustiger Gesellschaft abzuknallen, die verletzten Tiere von Hunden hetzen und apportieren zu lassen und die tausenden Tierkadaver zu entsorgen, ein vollkommen hirnloser Zeitvertreib ist. Und das findet im Nordburgenland noch dazu auf Grundbesitz der Republik Österreich statt, also im Namen aller Bürger und Bürgerinnen des Landes, obwohl diese mit ganz großer Mehrheit dieses infantile Verhalten ablehnen. Die Ausrede der Jägerschaft: es sei ja legal und deshalb müsse man sie gewähren lassen. Doch das ist so nicht richtig. Erstens verbietet das Tierschutzgesetz das Aussetzen in Gefangenschaft gezüchteter Tiere, die in freier Wildbahn nicht lebensfähig sind, was eindeutig auf diese Zuchtenten zutrifft. Leider getraut sich offenbar die Behörde (noch) nicht, dieses Gesetz zu exekutieren. Aber ganz konkret ist der Abschuss weiblicher Enten im Jahr des Aussetzens seit der Reform des burgenländischen Jagdgesetzes verboten. Der VGT hat heute eine solche Treibjagd auf ausgesetzte Zuchtenten am Komitatskanal der Leitha dokumentiert und kann nun eindeutig nachweisen, dass weibliche Zuchtenten geschossen wurden. Die Anzeige ist an die Bezirkshauptmannschaft geschickt worden. …

APA OTS – 24.10.2018; 15:50 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 24.10.2018
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