Quelle: Pressemitteilung Nr. 8/2016 des VG Mainz vom 27.06.2016

Eine art- und bedürfnisgerechte Unterbringung von Krainer Steinschafen bedarf der Vorhaltung eines ganzjährigen Witterungsschutzes. Bei der Frage nach den Grundbedürfnissen eines Tieres kommt es nicht darauf an, ob deren Missachtung zu Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier führt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. …

Jurion (Pressemitteilung) (Abonnement) – 27.06.2016
www.jurion.de/de/news/342015/V…

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 27.06.2016
twitter.com/fellbeisser

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein