Quelle: Pressemitteilung Nr. 33/2015 des VG Berlin vom 23.09.2015
Die Zucht von Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare ist als Qualzucht anzusehen und verstößt daher gegen das Tierschutzgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden …
Urteil des VG Berlin vom 23.09.2015, Az.: 24 K 202/14
Jurion (Pressemitteilung) (Abonnement) – 24.09.2015
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 24.09.2015
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