Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. – Pressemitteilung vom 18.10.2018

Der Landkreis Osnabrück hat einen Schlachthof in Bad Iburg stillgelegt. Der Verdacht: Es soll dort massive Verstöße gegen das Tierschutz- und Fleischhygienerecht geben. Die Tierschutzorganisation „SOKO Tierschutz“ hatte Filmaufnahmen der Zeitschrift „Stern“ und auch dem Landkreis sowie dem Landwirtschaftsministerium zugespielt.

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes Niedersachsen wurden Tiere in unbeschreiblicher Weise gequält und getötet und die zuständigen Behörden haben die Augen davor verschlossen. Und das, obwohl Amtstierärzte in den Schlachthöfen vor Ort waren. Wieder hat eine Tierschutzorganisation und nicht die verantwortlichen Behörden auf die strafbaren Handlungen in Umgang mit Tieren hinweisen. Aufgrund der gelieferten Informationen und Beweismittel der „SOKO Tierschutz“, wurde die Strafverfolgung eingeleitet.

Dabei war keine Rede davon, wie von der Ministerin Otte-Kinast gefordert, der Tierschutzorganisation die Gemeinnützigkeit zu entziehen. „Es ist ja auch der eigene Verantwortungsbereich betroffen und die vorliegenden Informationen und Bilder sind so eindringlich, dass die Ermittlungsbehörden schnell eingeschaltet wurden. Die oberste Tierschutzbehörde hat in diesem Fall komplett versagt,“ so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.

Ruhnke betont weiter: „Jetzt ist es spätestens an der Zeit, dass eine Verstärkung der Tierschutzkontrollen vorgenommen werden muss – und zwar bei der Haltung und bei der Schlachtung. Jetzt müsste auch gleich die Amtsträgerhaftung bei den Landräten geprüft werden, d. h. stellen sie ihren Veterinärämtern die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, um die gesetzlichen Kontrollaufgaben umfassend durchzuführen? Der jetzt betroffene Landrat kann sich nicht mit der Schließung des Schlachthofes aus der Affäre ziehen.“

Neben den festgestellten Verfehlungen werden ca. 80 Millionen Tiere in deutschen Schlachthöfen lebendig verbrüht oder zerteilt, weil die vorgeschriebene vorherige Betäubung nicht gewirkt hat bzw. falsch durchgeführt wurde. Hierbei erleiden die Tiere schwerste Qualen. „Wir sehen es als zwingende Aufgabe des Gesetzgebers an, durch entsprechende Verordnungen und Maßnahmen sicherzustellen, dass alle „Schlachttiere“ ohne schwere und vermeidbare Qualen getötet werden“, so Dieter Ruhnke.

Videoüberwachung in Schlachthöfen, die im Falle von Verfehlungen die sofortige Einleitung erforderlicher Maßnahmen gewährleistet, könnte aus Sicht des Landesverbandes ein geeignetes Mittel sein, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen zu verbessern.

Dieter Ruhnke
Vorsitzender
dieter.ruhnke@tierschutznieder…

www.tierschutzniedersachsen.de

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Andrea Wildhagen (18.10.2018; 14:41 Uhr)
andrea.wildhagen@tierschutznie…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 18.10.2018
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