Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 30.06.2015 – 2 K 143/15 Me
Die Inhaberin eines Fingernagel- und Kosmetikstudios möchte ihr Angebot um den Einsatz von “Knabberfischen” (Kangalfische, Garra rufa) zu Wellnesszwecken sowie der kosmetischen Behandlung von gesunder Haut erweitern. Dies hat der beklagte Landkreis Wartburgkreis abgelehnt …
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen ( www.rechtsindex.de/urteile/ver… ) hat die gewerbsmäßig Haltung von Kangalfischen als nach dem Tierschutzgesetz ( www.rechtsindex.de/urteile/tie… ) grundsätzlich erlaubnisfähig angesehen und deshalb den Beklagten verpflichtet, über den Antrag der Klägerin erneut, und zwar unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, zu entscheiden …
Rechtsindex – Recht & Urteile – 01.07.2015
www.rechtsindex.de/verwaltungs…
Siehe auch:
Bizarrer Prozess | Knabberfische: Ist DAS Tierquälerei?
www.bild.de/regional/leipzig/f…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 01.07.2015
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