PROVIEH e.V. – Pressemitteilung vom 24.11.2020

Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko mit der Begründung verboten, dass die Rinder dort häufig nicht tierschutzgerecht geschlachtet würden.

Berlin, 24.11.2020: PROVIEH begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, den Lebendtierexport trächtiger Rinder nach Marokko zu verbieten. Vor der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts für das Verbot hatte zunächst das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreis die Genehmigung für den Transport der trächtigen Rinder nach Marokko versagt. Dagegen hatten zwei Exporteure geklagt – und haben im Eilverfahren verloren. Der für den 18.11.2020 geplante Transport durfte nicht stattfinden, weil die Richter in Marokko eine „nicht tierschutzgerechte Schlachtung“ der Tiere befürchteten.

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PROVIEH e.V. Pressemitteilung (24.11.2020; 09:43 Uhr)
presse@provieh.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 24.11.2020
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