OLG Oldenburg, PM
Der Angeklagte schlug einem Bullen unvermittelt mit einem Treibstock direkt auf das rechte Auge. Das Geschehen hatte die Amtstierärztin beobachtet. Der Angeklagte sieht die Sache allerdings als “absolute Bagatelle” – Rinder könnten eben “viel aushalten”. …
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat die Verurteilung des 40-Jährigen aus dem Emsland wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro bestätigt. …
Rechtsindex – Recht & Urteile – 17.08.2019
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 17.08.2019
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