Staatliche Repression gegen Tierrechtler_innen / Tierbefreier_innen

Seit mehreren Jahren veranstaltet die Tierrechtsinitiative Rhein-Main e.V. (TIRM) einmal im Jahr eine Großdemo, die Demo für Tierrechte / Frankfurt Pelzfrei. Auch im Jahr 2013 wurde diese Veranstaltung abgehalten und von ungefähr 800 Demoteilnehmer_innen besucht. Wie in jedem Jahr wurde die Demo auch dieses Mal von der Polizei und insbesondere der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit begleitet, obwohl es zu keinen Ausschreitungen gekommen ist. „Mehrere Monate nach der Demo erreichte uns ein Schreiben, in dem uns mitgeteilt wurde, dass ein Lied, das vom Lautsprecherwagen gespielt wurde, geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen und zu gefährden“, erklärt Lars Burghardt, der 1. Vorsitzende des ehrenamtlichen Vereins. „Wir wurden aufgefordert, eine dreistellige Summe zu zahlen für ein zweiminütiges Lied, das die Allgemeinheit belästigen hätte können und das eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung hätte sein können.“ Der Verein entschied sich, der Zahlung nicht nachzukommen und Widerspruch gegen das Beschlussverfahren einzulegen.
„Es ist für uns ganz klar, dass hier versucht wird, die Tierrechts- und Tierbefreiungsbewegung klein zu halten. Immer wieder ist die Bewegung Ziel staatlicher Repression und Überwachung. So wurde erst kürzlich ein V-Mann des LKA Niedersachsen in einer Tierrechtsgruppe in Braunschweig enttarnt“, berichtet der 1. Vorsitzende weiter.
„Aufgrund der Tatsache, dass das gespielte Lied auf keinem Index stand als es gespielt wurde und somit im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit auf einer Veranstaltung, die dazu noch durch das Grundgesetz geschützt ist, werden wir der Forderung des Bußgeldes nicht nachkommen“.

Am Montag, den 07.04.2014, findet eine Anhörung vor dem Amtsgericht Frankfurt statt. Für die Tierrechtler_innen und Tierbefreier_innen ist klar: Sie werden ihre Gründe dort vortragen und sich der Repression nicht beugen.

Bei Pressefragen: Lars Burghardt (01778286193)

Anhang: Zusammenfassung des Verfahrens / der Repression

Zusammenfassung:

Bei der von der Tierrechtsinitiative Rhein-Main e.V. veranstalteten Demo für Tierrechte / Frankfurt Pelzfrei (24.03.2013) wurde auf dem Versammlungsplatz das Lied „Bulle“ (Album: Angriff: die beste Verteidigung) des Künstlers Boykott (deutscher politischer Rap / Hip Hop) über einen Lautsprecherwagen abgespielt. In der Anhörung zum Bußgeldverfahren gegen die Versammlungsleiterin vom Juni 2013 heißt es hierzu: „Diese Handlung war geeignet, die Allgemeinheit zu belästigen und zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. § 118 OWiG.“

In der Anhörung wird angegeben, dass der Inhalt des Lieds „Die Bullen ficken dich“ und „Jeder Bulle ist ein Arsch“ das Problem an der Sache sei. Die Polizei sei somit „verunglimpft bzw. lächerlich“ gemacht worden.

In der Sprache des Hip-Hop ist das Verb „ficken“ nicht im umgangssprachlichen Gebrauch zu sehen, sondern wird eher als „besiegen / erwischen“ gesehen. Das Lied ist Ausdruck gegen die staatliche Repression, insbesondere gegen die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), welche auch auf der Demonstration am 23.03.2013 dabei war.

Das Lied wurde am 23.03.2013 gespielt und befindet sich seit dem 01. November 2013 auf dem Index für verbotene Musik. Zum Zeitpunkt des Abspielens war das Lied zugelassen und konnte somit, im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG in einer Veranstaltung, die nach Art. 8 GG geschützt ist, präsentiert werden.

Nach erfolgter Akteneinsicht wurde zu der Anhörung Stellung genommen und eine Verteidigungsschrift an das zuständige Amt versandt.

In Folge dessen wurde im Oktober 2013 ein Bußgeldbescheid im dreistelligen Bereich verhängt. Darauf wurde form- und fristgerecht Einspruch eingelegt.

Da dem Beschlussverfahren bereits durch die Staatsanwaltschaft zugestimmt wurde, bestand nun noch eine Frist bis zum Februar 2014, um gegen das Beschlussverfahren Widerspruch zu erheben. Da der staatlichen Repression nicht nachgegeben werden soll, hat sich die Gruppe dazu entschieden, das Bußgeld nicht anzunehmen und Widerspruch einzulegen.

Im März 2014 kam Post vom Amtsgericht, in der uns mitgeteilt wurde, dass es zu einem Gerichtstermin kommt: Mo., 07.04.2014, 11 Uhr. „Sie werden hiermit zu dem angegeben Termin geladen, nachdem Sie gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde Stadt Frankfurt am Main / Ordnungsamt vom Oktober 2013 Einspruch erhoben haben. Zur Hauptverhandlung sind zwei Polizeibeamte geladen.

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Tierrechtsinitiative Rhein-Main (04.04.2014; 07:19 Uhr)
info@tirm.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 04.04.2014
twitter.com/fellbeisser

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