Von Thomas Filor

Warum ein Vermieter die Hundehaltung nicht von vornherein verbieten darf

Magdeburg, 06.02.2017 – Hundebesitzer aufgepasst: Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht diese Woche darauf aufmerksam, dass ein Vermieter seinem Mieter nicht prinzipiell verbieten kann, einen Hund zu halten. „Viele Mieter wissen nicht, dass eine Klausel im Mietvertrag, die das Verbot gewisser Tierarten in einer Mietwohnung vorschreibt, unwirksam ist. Das gilt auch für Wohnungsanzeigen, in denen von vornherein steht, die Haltung von Tieren sei verboten“, erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg. …

inar.de (Pressemitteilung) – 06.02.2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Vermieter darf Hundehaltung nicht verbieten

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 06.02.2017
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