Schon wieder wurde ein weiblicher Wolf durch einen Jäger geschossen. Diesmal aus dem Rudel bei Burgdorf (Region Hannover). Nach aktuellem Stand war das junge Tier nicht für Nutztierrisse verantwortlich!

Die vorliegende Ausnahmegenehmigung für den Abschuss sieht wie folgt aus: Ist die Identifizierung der für die Rissvorfälle verantwortlichen Wölfe nicht zweifelsfrei möglich, kann jeder Wolf geschossen werden kann, der sich im räumlichen Zusammenhang zu den zurückliegenden Vorfällen aufhält – in der Hoffnung, man tötet irgendwann den Richtigen!

Vor diesem Hintergrund bewahrheitet sich die bereits 2019 geäußerte Befürchtung des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, dass die Jagd auf den Wolf in Niedersachsen mit Billigung von Umweltminister Lies vorangetrieben wird. Zumal weitere Abschuss-genehmigungen dieser Art völlig intransparent und flächendeckend ausgesprochen wurden. Darüber hinaus wird dem mündigen Staatsbürger die gesetzliche Möglichkeit zur Einsicht in das Erlaubnisverfahren durch Lies verweigert.

Inwieweit derartige Ausnahmegenehmigungen geltendem Recht entsprechen bleibt fraglich. Zumal Begriffe wie „räumlicher und zeitlicher Zusammenhang“ sowie „ernste wirtschaftliche Schäden“ nicht näher konkretisiert wurden. Die gesamten Ausnahmegenehmigungen sowie der Abschuss selber können nicht überprüft werden, da eine Einsichtnahme in die Aktenvorgänge seitens der Genehmigungsbehörden verweigert wird.

Auch der schwache Hinweis auf einen Gesamtschaden von 9.260,-€ in einem Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren kann sicherlich nicht die Entnahme zweier Wölfen aus dem Burgdorfer Rudel zur Vermeidung ernsthafter wirtschaftlicher Schäden rechtfertigen. Wobei in Frage gestellt werden muss, ob das arttypische Verhalten des Wolfes, nämlich Jagd nach Beute, tatsächlich ein Problem ist.

Die Rechtstaatlichkeit, der Artenschutz, die Weidetierhalter, die Wolfsfreunde und letztendlich die streng geschützte Art „Wolf“ selber stehen allesamt als Verlierer da:

Minister Lies ist nicht – und war es auch nie – daran interessiert, die Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Stattdessen wurde seit 2019 die Strategie verfolgt, die Tötung von Wölfen zu vereinfachen.

Die Weidetierhalter sind auf diesen Zug aufgesprungen und stehen jetzt vor dem Dilemma, dass die Förderung des Landes zum Herdenschutz weiterhin auf niedrigstem Niveau stagniert und auch keine Erhöhung zu erwarten ist. Wenn sie Probleme mit einem Wolf haben, so die Lesart des Umweltministeriums, können sie ja die Tötung des Wolfes beantragen.

Auch durch die Tötung von Wölfen wird sich die Situation der Weidetierhalter nicht verändern. Sie sind weiterhin nach den Rechtsvorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung verpflichtet, ihre Tiere gegenüber Beutegreifern zu schützen. Getötete Wölfe erzeugen ein Vakuum, das letztendlich einen Sog für die Ansiedlung neuer Wölfe erzeugt. So besteht auch die Gefahr, dass der Herdenschutz engagierter Weidetierhalter durch zerschossene Rudelstrukturen gefährdet wird.

Lies hat es verstanden, bei den Weidetierhaltern den Eindruck zu erwecken, dass kein Herdenschutz notwendig ist und auch mangelhafter Schutz toleriert wird, weil man einen „Problemwolf“ töten kann. Er zeigt sich sichtlich stolz, durch den Abschuss streng geschützter Kreaturen Handlungsfähigkeit bewiesen zu haben. Diese Handlungsweise ist an Armseligkeit nicht zu überbieten!

In jedem Fall entlässt dieses Vorgehen die Tierhalter langfristig nicht aus der Verantwortung, für den Herdenschutz zu sorgen und degradiert den Jäger zum „Schädlingsbekämpfer“. Wobei der „Schädling“ in diesem Fall ein europaweit streng geschütztes Tier ist.

Fakt ist aber: Die Tötung von Wölfen ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen

Ein flächendeckender Herdenschutz ist erwiesenermaßen das wirksamste Mittel, um Übergriffe auf Nutztiere vorzubeugen. Zudem braucht es endlich eine Weidetierprämie in Niedersachsen, um die für die Landschaftspflege und den Naturschutz so wichtigen Leistungen der Weidetierhalter angemessen zu honorieren.

Mindestens ebenso bemerkenswert ist jedoch, dass sich Jagdscheininhaber als willfährige Helfer bereit erklären, auch streng geschützte Tiere, für die keine direkte Genehmigung vorliegen, zu schießen. Streng geschützte Tiere ohne reale Möglichkeit der Individualisierung und damit auch ohne Zuordnung zum problematischen Verhalten zu töten, stellt das jagdliche Wissen des Jagdscheininhabers in Frage.
Mit dem Erhalt des Jagdscheines entsteht die Verpflichtung zur waidgerechten Jagd. Die Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als „Waidmännische Pflichten“ zu beachten sind.

Dazu hat sich der Deutsche Jagdverband eindeutig positioniert1:

„Würde z.B. Wild beschossen, dass nicht vorher angesprochen wurde (Anmerkung: eindeutig identifiziert), so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn das Stück (Anmerkung: das Wildtier) mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd“.

Das Töten ohne Betäubung ist nach dem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen oder anlässlich der waidgerechten Jagdausübung erlaubt. Im Kommentar zum Tierschutzgesetz (Hirt, Maisack, Moritz, 3. Auflage, Randn. 17 zu § 17) wird zum Begriff der Waidgerechtigkeit ausgeführt: „Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit richten sich weniger nach Herkommen und tatsächlicher Verbreitung als vielmehr nach dem sittlichen Gehalt des Jagdrechtes und nach der Natur- und Tierschutzfunktion, die die Jagd heute hat. Die Waidgerechtigkeit muss dem Geist der Gegenwart und dem neuzeitlichen Zug des Jagdwesens zur Vorherrschaft des Natur- und Tierschutzes, die allein die Daseinsberechtigung des Waidwerks in der Jetztzeit zu rechtfertigen vermag, entsprechen.“

Mit dem Abschuss von nicht eindeutig identifizierbaren Wölfen wird die Daseinsberechtigung der Jagd bei derart gravierenden Verstößen gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit in Frage gestellt.

Dieter Ruhnke
Vorsitzender

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Andrea Wildhagen
Stellvertretende Vorsitzende
Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Altenhofstr. 11b, 30890 Barsinghausen

Telefon: 05105 520780
Mobil: 0173 6327162

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Andrea Wildhagen (25.04.2021; 10:56 Uhr)
andrea.wildhagen@tierschutznie…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 25.04.2021
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