Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 23.08.2018

Nach Informationen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat die Staatsanwaltschaft Münster die Ermittlungen zur Strafanzeige des Veterinäramtes Münster zur illegalen Versuchstierhaltung im Gebäude der Hautklinik an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) eingestellt. Menschen für Tierrechte kritisiert, dass die rechtswidrige Haltung lediglich als Vergehen, nicht aber als Straftat eingestuft wurde. Zudem hätte dies schon bei der Prüfung des Tierversuchsantrags festgestellt werden müssen. Dies zeige, dass geltendes Tierschutzrecht nicht in vollem Umfang durchgesetzt werde.

Die illegale Tierhaltung von 77 transgenen Mäusen im Keller der Hautklinik an der WWU wurde im Sommer 2017 mit Hilfe eines Whistleblowers entdeckt. Sechs Tiere litten erheblich und mussten getötet werden. Die Tierhaltung diente der Durchführung von Tierversuchen. Die WWU gab an, dass die Tierversuche genehmigt gewesen seien.

Illegale Haltung hätte entdeckt werden müssen
Aus Sicht des Verbandes hätte diese illegale Haltung im Rahmen der behördlichen Genehmigungs- und Kontrollverfahren (1) frühzeitig entdeckt, beziehungsweise verhindert werden können. Tierschutzbeauftragter, Genehmigungsbehörde und Tierversuchskommission hätten demnach nicht bemerkt, dass die Angaben zu den Räumen der Tierhaltung und möglicherweise auch der Versuchsdurchführung hätten nachgeprüft werden müssen. Der Fall zeige einmal mehr, dass geltendes Tierschutzrecht von den Fachbehörden nicht in vollem Umfang durchgesetzt werde. Ein wesentlicher Grund sei die personelle Unterbesetzung dieser Behörden.

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Online-Version der Pressemitteilung:

23. August 2018: Strafanzeige zur illegalen Versuchstierhaltung in Münster eingestellt: Menschen für Tierrechte fordern Konsequenzen

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Pressestelle Menschen für Tierrechte (23.08.2018; 07:00 Uhr)
ledermann@tierrechte.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 23.08.2018
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