ETN appelliert an Züchter, tierquälerische Tradition zu beenden

Much, 10.5.2016. Vielerorts in Deutschland findet noch immer das so genannte Fohlenbrennen statt. Oft am Rande von Pferdezuchtschauen im Frühjahr wird den Tieren mit einem heißen Eisen das Wappen des Zuchtvereins in den Oberschenkel gebrannt. Der ETN lehnt diese extrem schmerzhafte, tierquälerische Kennzeichnung ab. Er fordert die Züchter auf, stattdessen schmerzfreie Methoden der Kennzeichnung anzuwenden. An tierliebe Menschen appelliert der ETN, Veranstaltungen fernzubleiben, auf denen diese tierquälerische Praxis geübt wird.

„Der Oberschenkelbrand ist Tierquälerei“, bezieht Horst Giesen, Präsident des Europäischen Tier- und Naturschutz (ETN) Stellung und verweist dabei auf das Tierschutzgesetz: § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b des Tierschutzgesetzes verbietet es, das Gewebe eines Wirbeltieres zu zerstören. Außerdem ist es dem Gesetz zufolge untersagt, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. „Dass ein Tier besser erkennbar ist und die Vermarktung erleichtert wird, ist kein Grund, ihm solche Schmerzen und Leiden zuzufügen. Und auch der Verweis auf die Tradition rechtfertigt die Praxis nicht“, so Giesen.

Der Gesetzgeber folgt dieser Einschätzung. Daher ist der Oberschenkelbrand ohne lokale Betäubung ab 2019 verboten. Dem ETN geht diese Bestimmung nicht weit genug: „Die Tiere leiden auch noch Tage und Wochen nach dem Brennen unter Schmerzen.“ Der ETN appelliert daher an die Zuchtverbände und Reiter, freiwillig auf das Brennen zu verzichten und die Pferde stattdessen wie gesetzlich vorgesehen, mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

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Dr. Marion Steinbach
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Dr. Marion Steinbach (10.05.2016; 12:35 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 10.05.2016
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