Die zuständige Behörde hält trotz der drei eingeholten Expertenmeinungen an der Tötungsanordnung fest!
Zeus wurde einem Wesenstest unterzogen, welcher von einer öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen nach anerkannten Standards durchgeführt wurde. Zeus bestand den Wesenstest unstreitig ohne Beanstandungen. Die Sachverständige attestierte, dass es sich nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes handele. In der Folge wäre Zeus nicht als gefährlicher Hund anzusehen und einzustufen. Es wurde erneut bescheinigt, dass die Tötung unter keinem Gesichtspunkt vertretbar ist. Nach diesen Expertenmeinungen muss Zeus wieder zu seiner Familie zurück nach Hause dürfen, gegebenenfalls unter Auflagen.
Die zuständige Behörde hält trotz der drei eingeholten Expertenmeinungen an der Tötungsanordnung fest und möchte mit allen Mitteln verhindern, dass Zeus zurück nach Hause zu seiner Familie kommt.
Dieser Fall ist brisant und kann jeden Hundehalter deutschlandweit treffen. Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt somit in ganz Deutschland.
Ich habe gerade die Petition „Sächsisches Staatsministerium des Innern: Rottweiler Zeus muss zurück zu seiner Familie dürfen und die Tötung muss verhindert werden”
unterschrieben und wollte dich fragen, ob du auch mitmachst.
Unser Ziel ist es, 150.000 Unterschriften zu sammeln und dafür brauchen wir Unterstützung. Hier kannst du mehr über die Petition erfahren:
chng.it/YLNn52tBxD
LG
Martina
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Martina Patterson (04.12.2020; 18:09 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 05.12.2020
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