Wildtierkameras: Klüngel zwischen Jägern, Politikern und Behörden
Die Tierrechtsorganisation pro-iure-animalis fordert die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes auf, die kürzlich verabschiedete Richtlinie zum Betrieb von Wildtierkameras zurückzuziehen. Diese Richtlinie verstößt gegen geltendes Recht und zeigt einmal mehr, welcher Klüngel im Saarland zwischen der Politik, den Behörden und den Jägern besteht.
Richtlinie entbehrt jeder rechtlichen Grundlage
Im September hatten die Saarjäger einen Vorschlag für die Anbringung von Kameras an jagdlichen Einrichtungen im Datenschutzzentrum eingebracht. Medienberichten zur Folge wurde dieser Vorschlag weitgehend von der Behörde umgesetzt. „Es kann nicht angehen, dass jemand einen Vorschlag – welcher übrigens jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt – in einer Behörde einreicht und dieser 1:1 umgesetzt wird“, so Dr. Gunter Bleibohm von der Tierrechtsorganisation. Er kritisiert dieses Verfahren und die dabei entstandene Richtlinie scharf. „Damit 3.400 Jäger ihr perfides antianimalistisches Hobby besser ausüben und ihre Lust am Töten von Wildtieren besser und effektiver ausleben können, müssen 995.000 saarländische Bürger in ihrem Recht zurückstecken. Das bringt mich gleich auf die Idee, einen Antrag zu stellen, dass künftig Autobesitzer Kameras in Hüfthöhe an ihrem Auto anbringen dürfen, um so Vandalismus vorzubeugen. Womöglich wird dieser ja auch dann 1:1 umgesetzt.“ Unabhängig vom Wohl der Tiere haben Waldbesucher das Recht, sich unbeobachtet im Wald bewegen zu können und dies bedingungslos, so wie es das Bundesdatenschutzgesetz garantiert.
Gemauschel zwischen Jägern, Politikern und Behörden
Bleibohm kritisiert auch gleichzeitig die Aussage des Landesjägermeisters Hoffmann, der im „Aktuellen Bericht“ des SR-Fernsehens geäußert hat: „Es gibt für jedes Problem eine ganz einfache Lösung. In Rheinland Pfalz hat man das totale Verbot der Wildtierkameras gewählt und das ist falsch“. Bleibohm: „Wenn die Lösung der Saarjäger darin besteht, mit Politik und Behörden zu mauscheln, muss man sehr an der Moral und dem Demokratieverständnis aller Beteiligten zweifeln. Wenn man sich in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern für eine juristisch korrekte Lösung zum Thema Wildtierkameras entschieden hat, spricht es umso mehr dafür, dass im Saarland die Jäger zu stark ihre Finger mit im Spiel haben“. Bleibohm und pro-iure-animalis können im Gegensatz zur Aussage im „Aktuellen Bericht“ des SR, dass der juristische Streit vorerst beendet ist, den Bürgern nur anraten, mit allen Mitteln des Rechtsstaates ihre Persönlichkeitsrechte durchzusetzen und gegen die Kameras zu klagen.
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Pressedienst Pro Iure Animalis (04.02.2014; 07:59 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 04.02.2014
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