VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN – VgT.at – Pressemitteilung vom 21.04.2020

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VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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0699 160 91 829
medien@vgt.at
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Freisprüche für den VGT und dessen Obmann bestätigt, Rest des Verfahrens muss in 1. Instanz am Landesgericht Salzburg wiederholt werden – ein dritter Rechtsgang.

Der Salzburger Gatterjägermeister Mayr-Melnhof, die konventionelle Jägerschaft und Teile der FPÖ frohlockten, als das Landesgericht Salzburg im medienrechtlichen Privatanklageverfahren von Mayr-Melnhof gegen den VGT und seinen Obmann Martin Balluch einen Schuldspruch fällte, weil beleidigende Kommentare anonymer Personen auf Facebookseiten nicht rechtzeitig gelöscht worden seien. Jetzt hat das Oberlandesgericht Linz die damaligen Freisprüche gegen den VGT und Balluch bestätigt, aber gleichzeitig alle Schuldsprüche gegen die beiden aufgehoben und das Verfahren wieder an das Landesgericht Salzburg zurück verwiesen – für einen dritten Rechtsgang.

Zum Hintergrund:

(…)

Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:
vgt.at/presse/news/2020/news20…

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Verein Gegen Tierfabriken (21.04.2020; 09:11 Uhr)
medien@vgt.at

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 21.04.2020
twitter.com/fellbeisser

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