Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem in jüngster Vergangenheit vier weitere Gerichte entschieden haben, dass es Kommunen nicht gestattet ist, Zirkusbetrieben mit Wildtieren Gastspiele auf städtischen Flächen aus Tierschutzgründen zu untersagen, gehen nun die Kommunen vermehrt dazu über, ihre illegalen Wildtierverbote mit dem Argument der Gefahrenabwehr zu begründen. Das Aktionsbündnis “Tiere gehören zum Circus” hat zu dieser Thematik einen offenen Brief an den Städtetag geschrieben, den wir Ihnen zusammen mit dieser Email als Anhang zukommen lassen möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Candidus,
Aktionsbündnis “Tiere gehören zum Circus”

Pressekontakt:

Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“
c/o Dirk Candidus
Kupferbergstraße 40 c
67292 Kirchheimbolanden

Homepage: www.tiere-gehoeren-zum-circus….
E-Mail: presse@tiere-gehoeren-zum-circ…
Facebook: www.facebook.com/Aktionsbuendn…

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Aktionsbündnis “Tiere gehören zum Circus”, Kupferbergstraße 40 c, Kirchheimbolanden, Rheinland-Pfalz 67292, Deutschland

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ANHANG:

28.07.2017

Offener Brief bzgl. kommunaler Wildtierverbote für Zirkusgastspiele

Sehr geehrter Herr Dedy,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Städtetags,

bereits im vergangenen Jahr haben wir uns mit unserem Anliegen, dem Erhalt des Kulturguts Zirkus vor dem Hintergrund kommunaler Wildtierverbotsvorhaben, an Sie gewendet. Dieses Anliegen möchten wir nun auf Grundlage neuerer Entwicklungen untermauern.

Im März 2017 hat sich mit dem OVG Lüneburg erstmals ein Oberverwaltungsgericht mit der Rechtmäßigkeit kommunaler Wildtierverbote befasst. Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung, wonach der Erlass von Tierhaltungsverboten für Zirkusbetriebe über die Befugnisse einer Kommune hinausgeht und im Widerspruch zum Bundesrecht steht. Es bezog sich auf ein Wildtierverbot der Stadt Hameln, hat aber mit seiner Urteilsbegründung weitergehende Bedeutung als Präzedenzfall. So vertritt das Gericht die Ansicht, dass ein derartiges Verbot unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung eingreife, da den Zirkusbetrieben das Mitführen von Tieren so nicht mehr möglich sei. Einem Zirkus, der über die tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, könne dies auf kommunaler Ebene nicht aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt werden. Zum gleichen Urteil kam inzwischen nach einer Klage des Circus Probst auch das OVG Greifswald.

Die Signalwirkung dieser Urteile hat aktuell z.B. dazu geführt, dass die Kommunalaufsicht Sachsen ein Verbotsvorhaben in Dresden als rechtswidrig einschätzt. Ist ein rechtswidriges kommunales Wildtierverbot erlassen, bleibt Zirkusunternehmen nur der Klageweg. Dieser bedeutet unnötige Aufwände sowohl für die Kommunen, als auch für die Unternehmen. Wir bitten Sie daher, bei den Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetags an eine Berücksichtigung der Rechtsprechung zu diesem Thema zu appellieren. Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die alle notwendigen Genehmigungen vorweisen und Standards erfüllen, in diversen Gastspielorten teure Rechtsstreitigkeiten auf sich nehmen müssen. Dies ist leider im Moment häufig Realität.

Gleichzeitig möchten wir auf eine sehr bedenkliche neue Entwicklung hinweisen: Nach dem Urteil aus Lüneburg gehen vermehrt Kommunen dazu über, nicht mit dem Tierschutz, sondern mit der Gefahrenabwehr zu argumentieren, um ein Wildtierverbot zu begründen. Der Versuch ist offenkundig, die oben beschriebene Rechtslage auszuhebeln. Die Landestierschutzbeauftragte von Baden Württemberg, Frau Dr. Jäger, hat eine anwaltliche Stellungnahme zum Urteil des OVG Lüneburg in Auftrag gegeben. Darin heißt es, dass Kommunen, die „kein Risiko eingehen wollen“, sich bei der Begründung von Verboten auf gefahrenabwehrrechtliche Gründe berufen sollten. Derartige Ratschläge stellen aus unserer Sicht eine unerträgliche Aufforderung zum Umgehen gerichtlicher Beschlüsse dar. So hat etwa der Bürgermeister von Löhne angekündigt, bei einem bereits beschlossenen, mit dem Tierschutz begründeten, Verbotsantrag vor dem Hintergrund o.g. Gerichtsurteile eine alternative Begründung mit der Gefahrenabwehr zu prüfen. Abgesehen davon, dass die Begründung offensichtlich vorgeschoben ist, hält sie auch einer inhaltlichen Prüfung nicht stand.

Von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Wildtierhaltung im Zirkus kann keine Rede sein. Großwildtiere wie Elefanten, Nashörner oder Flusspferde, die von einem Wildtierverbot im Zirkus betroffen wären, sind mangels relevanter Vorkommnisse etwa in keinem einzigen deutschen Bundesland auf den Listen gefährlicher Tierarten geführt. Die Unfallzahlen durch Wildtierhaltung werden bei weitem dominiert durch die Reptilienhaltung in Privathaushalten. Unfälle mit Zirkustieren spielen praktisch keine Rolle. Hier wird versucht ein Problem zu konstruieren, das nachweislich keines ist.

Garant für eine sichere Haltung, auch von Wildtieren, im Zirkus, ist neben hohen Sicherheitsstandards besonders eine ausgeprägte Mensch-Tier-Beziehung. Tierlehrer sind Fachleute, die ihre Tiere von klein auf kennen. Ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier ist die Grundlage für jede Dressur. Deshalb ist es nicht überraschend, dass gefährliche Zwischenfälle im Wesentlichen bei privaten Haustierhaltern auftreten, nicht aber im professionellen Tierhaltungsbetrieb Zirkus.

Wir bitten Sie vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen um eine klare Positionierung auf Basis der Rechtsprechung zu kommunalen Wildtierverboten. Zirkusunternehmen sind kleine und mittlere Betriebe, die auf Rechtssicherheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angewiesen sind. Für sie ist es zermürbend und existenzbedrohend, regelmäßig in rechtliche Auseinandersetzungen mit Kommunen verwickelt zu sein. Nicht zuletzt nehmen Wildtierverbote den Bürgern auch ein nach wie vor beliebtes kulturelles Angebot in ihren Städten. Eine Petition, die der Circus Krone kürzlich in Bayern durchgeführt hat, ergibt ein eindeutiges Bild: Mehr als 50.000 Menschen haben sich mit ihrer Unterschrift gegen kommunale Wildtierverbote in ihrem Bundesland ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Daniel Burow
Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“

Weitere Informationen:

Unsere Websites:
www.tiere-gehoeren-zum-circus…. www.facebook.com/Aktionsbuendn…

Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“
Daniel Burow (Berlin), Dirk Candidus (Kirchheimbolanden), Dieter Camilotto (Mannheim), Jonas Haaß (Eberbach), Dennis Ismer (Iserlohn), Christopher Keßler (Speyer), Simon Preissing (München), Reinhard Schmidt (Neu-Isenburg) und Bernhard Eisel (Stuttgart)

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Aktionsbündnis Tiere gehören zum Circus (02.08.2017; 15:42 Uhr)
presse@tiere-gehoeren-zum-circ…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 02.08.2017
twitter.com/fellbeisser

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