»Keine Jagd auf meinem Grundstück!«
Nach inzwischen vier Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen Jagdgegner auf ihrem Grundstück keine Jagd dulden: Das höchste europäische Gericht stellte in Urteilen 1999 gegen Frankreich, 2007 gegen Luxemburg, 2012 und erneut 2013 gegen Deutschland fest, dass die Zwangsbejagung gegen die Menschenrechte verstößt. Inzwischen beantragen immer mehr Grundstückseigentümer aus Österreich ein Verbot der Jagd auf ihrem Grund und Boden.
Immer mehr Grundeigentümer beantragen ein Jagdverbot.
In Deutschland mussten aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes schon zahlreiche Grundstücke jagdfrei gestellt werden. Inzwischen sind in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Und es werden immer mehr: Hunderte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind noch anhängig.
Mehr dazu: www.zwangsbejagung-ade.de/fael…
In Deutschland losgetretene Lawine kommt auch in Österreich ins Rollen
Auch in Österreich wollen nun immer mehr Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden. Die Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich und der Österreichische Tierschutzverein wollen dafür sorgen, dass diese in Deutschland losgetretene »Lawine« nun auch in Österreich ins Rollen kommt.
Dr. Christian Nittmann von der Initiative zur Abschaffung der Jagd: »Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Grundstückseigentümer in Österreich die Jagd auf ihrem eigenen Grund und Boden zulassen müssen, auch wenn sie die Jagd ablehnen. Daher ist es dringend notwendig, den ÖsterreicherInnen dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus der Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist. Zudem zeigen wissenschaftliche Studien und die Erfahrungen in unbejagten Gebieten, dass Ruhezonen, in denen sich Wildtiere ohne Angst zurückziehen können, zu einer deutlichen Reduzierung der Reproduktionsrate führen – und die Wildtiere ihre große unnatürliche Scheu verlieren.«
Eindeutige Rechtslage
Die Rechtslage ist klar: Das höchste europäische Gericht hatte am 26.06.2012 zulasten von Deutschland entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen: Bereits 1999 stellte der Gerichtshof im Falle französischer Kläger und 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizu¬treten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Die Europäische Menschenrechtskonvention als Vertragsvölkerrecht und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten Zusatzprotokolle entfalten auch in Österreich Wirksamkeit. Die Konvention wird ausgefüllt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Und dieser hat der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen den Willen der Grundeigentümer eine klare Absage erteilt.
Niederösterreicher stellt Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks
Tobias Anderka aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich will die Jagd auf seinem Grundstück verbieten lassen. Gemeinsam mit seiner Frau stellte er im Mai 2015 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der zuständigen Behörde. Bis dato ist in Österreich jedoch ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen nicht möglich. Die Anderkas müssen daher entgegen ihrer Grundüberzeugung mit ansehen, wie Tiere auf seinem Grund getötet werden.
Jagdgesetze in Deutschland und Österreich sind ähnlich
Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins, stellt dazu fest: »Die Jagdgesetze in Deutschland und Österreich sind ähnlich. Sie basieren auf dem so genannten Reviersystem und gehen allesamt aus dem nationalsozialistischen Reichsjagdgesetz aus dem Jahre 1934 hervor. Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrem Reviersystem unterliegen würde. Die Gesetzgeber in den Ländern (Anm.: jedes Bundesland in Österreich hat sein eigenes Jagdgesetz) täten gut daran, die Jagdgesetze zu ändern. Denn am Ende des Tages werden die Grundstücke von den Antragstellern, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht mehr dulden wollen, jagdfrei gestellt werden müssen – auch wenn sich die zuständige Behörde anfangs dagegen sträuben sollte.«
Niederösterreicher will sein Recht einfordern – bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Antragsteller aus dem Bezirk Mödling hofft nun auf eine rasche Befriedung seines Grundstückes. Andernfalls ist er gewillt, sein Recht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Mensche¬rechte einzufordern. Unterstützt wird er dabei von der Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich und dem Österreichischen Tierschutzverein.
Jagdgegner aus Kärnten zieht vor Verfassungsgerichtshof
Der Antrag eines Waldeigentümers aus Kärnten beschäftigt der mittlerweile den Verfassungsgerichtshof. Der Tierfreund besitzt rund 6,5 Hektar Wald im Bezirk Spittal an der Drau. Im Oktober 2014 hatte er die Jagdfreistellung seines Grundes aus tierschutzethischen Gründen beantragt, aber auch, weil die Jagdpraxis mit ständigen Fütterungen den Wildbestand so erhöht hatte, dass der Wald Schaden nahm. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies am 18. Mai 2015 den Antrag des Waldbesitzers ab. Er beschreitet nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof, um zu seinem Recht zu kommen.
Lesen Sie hier den Antrag des Waldbesitzers im Originaltext:
www.martinballuch.com/antrag-e…
Der Obmann des österreichischen Vereins gegen Tierfabriken VGT, Dr. Martin Balluch begleitet den Fall: »So oft schon haben uns Grundstückseigentümer kontaktiert, die die Jägerschaft auf ihrem Besitz quasi als bewaffnete Besatzungsmacht betrachten. Die Jagdpächter ihres Grundstücks würden einfach Fütterungen und Jagdstände errichten und insbesondere auf den Wald keine Rücksicht nehmen. Jetzt steht unmittelbar ein bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs bevor, das diesem Spuk ein Ende machen wird.«
Auf Basis der mittlerweile gefestigten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei kein anderes Ergebnis möglich, als die Zwangsbejagung für verfassungswidrig zu erklären.
Immer mehr Österreicher stellen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung
Einen weiteren Antrag auf Jagdverbot auf ihrem Grundstück stellte eine Tierfreundin aus Oberösterreich bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. »Die Tierfreundin unterhält eine Weide¬haltung von Hausschweinen und -hühnern«, berichtet der VGT. »Bei der letzten Jagd im Dezember wurden die Tiere in Angst und Schrecken versetzt, weshalb der Verein gegen Tierfabriken nicht nur die konkrete Jagd angezeigt, sondern auch einen Jagdfreistellungsantrag für die Weideflächen ausgearbeitet hat.«
»Grundsätzlich wird das Eigentumsrecht ja gerne hochgehalten, wenn es gegen den Tierschutz geht: In österreichischen Tierfabriken zählt die Gewerbefreiheit mehr als Tierschutz. Doch die elitäre Jagdlobby darf sogar in Privateigentum eingreifen und auf fremden Grund Jagdeinrichtungen errichten, Wild intensiv füttern und bejagen«, so Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken.
Dr. Martin Balluch erklärt: »Die Jägerschaft hält Österreich in einer eisernen Umklammerung, überall in den Landtagen haben sie ihre Lobbyisten sitzen.« Die Zwangsbejagung stelle eine große Belastung für die Grundeigentümer dar. Daher will der VGT Grundeigentümer unterstützen, um eine Änderung des Jagdrechts zu erwirken, die nicht nur auf das ethische Empfinden der Menschen, sondern auch auf das ökologische Gleichgewicht im Wald Rücksicht nimmt.
Auch bei der Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich und dem Österreichischen Tierschutzverein haben weitere Grundstückseigentümer aus Österreich haben bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen.
Informationen:
Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich
Dr. Christian Nittmann • Postfach 21 • A-1090 Wien
e-mail: info@abschaffung-der-jagd.at
www.abschaffung-der-jagd.at
www.zwangsbejagung-ade.at
Österreichischer Tierschutzverein ÖTV
Mag. Christian Hölzl, Sprecher des ÖTV
Berlagasse 36 • A-1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at
Verein gegen Tierfabriken VGT
Meidlinger Hauptstraße 63/6 • A-1120 Wien
e-mail: vgt@gt.at
www.vgt.at
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Initiative Zwangsbejagung ade (04.07.2015; 12:13 Uhr)
info@zwangsbejagung-ade.de
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 04.07.2015
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