Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Pressemitteilung vom 04.05.2017
Anlässlich der Landtagswahl haben die in NRW anerkannten und im Landesbüro organisierten Tierschutzverbände (1) die Parteien befragt, wie sich diese zur Tierschutz-Verbandsklage positionieren. Während sich SPD, Grüne und Piraten eindeutig für den Erhalt und die Weiterentwicklung der wichtigen Mitwirkungs- und Klagerechte im Tierschutz aussprechen, kommt von CDU und FDP eine klare Ablehnung.
Im Juni 2013 hat die rot-grüne Landesregierung durch die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen eine bundesweite Vorbildfunktion in Sachen Tierschutzgesetzgebung übernommen. Doch das für einen Rechtsstaat unentbehrliche Klagerecht steht je nach Ausgang der NRW-Landtagswahl auf der Kippe. Um den Wählern eine Orientierung zu geben, welche Parteien sich tatsächlich für den Tierschutz einsetzen, haben die Verbände den Parteien fünf Fragen zum Verbandsklagerecht gestellt.
Grüne, SPD und Piraten, die das Klagerecht eingeführt haben, sehen in der Verbandsklage einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz und wollen in der nächsten Legislatur den Erhalt von Mitwirkungs- und Klagerecht im Tierschutz fortsetzen. Sie sind zudem bereit, die Mitwirkung der anerkannten Tierschutzvereine strukturell zu unterstützen und wollen sich für ein Verbandsklagerecht auf Bundesebene einsetzen.
CDU und FDP sprechen sich gegen das Klagerecht im Tierschutz aus und wollen es nach der Wahl in NRW abschaffen. Für eine Einführung auf Bundesebene sehen Christsoziale und Freie Demokraten keine Notwendigkeit. Ende Januar hatte die CDU sogar einen Antrag zur Aufhebung des Verbandsklagerechtes ( www.tierrechte.de/presse-a-mag… ) eingebracht, der jedoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten abgelehnt wurde.
“Die Tierschutz-Verbandsklage ist bei diesen Landtagwahlen die Gretchenfrage. Eine Partei, die sich gegen dieses Klagerecht stellt, blockiert Fortschritte im Tierschutzrecht und ist damit für Tierschützer und Tierrechtler nicht wählbar”, sagt Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, denn der Tierschutz steht im Grundgesetz in Artikel 20a gleichberechtigt neben dem Naturschutz. Tiere gelten seitdem als besonders schützenswert. Das Klagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Ohne die Tierschutz-Verbandsklage besteht eine rechtliche Schieflage. Denn Tiernutzer, wie beispielsweise Tiermäster oder Tierexperimentatoren, können durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen. Auf der anderen Seite kann niemand klagen, wenn die Behörden Tierschutzvorschriften nicht in vollem Umfang durchsetzen. Die Tierschutz-Verbandsklage kann diese Schieflage ausgleichen.
Acht Bundesländer haben die Tierschutz-Verbandsklage inzwischen eingeführt. Dies sind: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz. Saarland und Schleswig-Holstein.
(1) In Nordrhein-Westfalen haben sieben der insgesamt neun zugelassenen Vereine ein gemeinsames “Landesbüro Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände in NRW” ( tierschutzverbandsklage-nrw.de… ) eingerichtet.
Hier können Sie die Antworten der Parteien auf die fünf Fragen zum Verbandsklagerecht in voller Länge herunterladen:
www.tierrechte.de/images/stori…
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Christina Ledermann
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E-Mail: ledermann@tierrechte.de
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www.tierrechte.de/presse-a-mag…
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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich seit seiner Gründung 1982 auf rechtlicher, politischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung elementarer Tierrechte ein. Dem Dachverband mit Hauptsitz in Aachen sind über 60 Vereine sowie Fördermitglieder angeschlossen. Seine Stärke liegt im Zusammenwirken von Seriosität, Fachwissen und Lobbyarbeit auf höchster politischer Ebene. Der Verband Menschen für Tierrechte e.V. kämpft gegen jeglichen Missbrauch von Tieren. Er verfolgt den Ausstieg aus dem Tierversuch und das Ende der „Nutztier“-Haltung. Um diese Ziele zu erreichen, ernennt der Verband beispielsweise das „Versuchstier des Jahres“, betreibt die Wissenschaftsplattform InVitro+Jobs ( www.invitrojobs.com/index.php/… ) und setzt sich für eine konsequente Förderung der tierversuchsfreien Forschung und Lehre ein. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Etablierung der Tierschutz-Verbandsklage, eine tierlose bio-vegane Landwirtschaft sowie die Aufnahme von Tierrechten in die Lehrpläne von Schulen. Der Verband gibt viermal im Jahr das Magazin tierrechte ( www.tierrechte.de/presse-a-mag… ) heraus. Neben einem Themenschwerpunkt informiert die Zeitschrift Journalisten, Wissenschaftler, Politiker, Behörden und Verbandsmitglieder über aktuelle Entwicklungen in der politischen Tierrechtsarbeit. Zudem erscheint zweimal monatlich der Tierrechte Newsletter ( www.tierrechte.de/presse-a-mag… ). Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist seit seiner Gründung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
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Christina Ledermann (04.05.2017; 08:01 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 04.05.2017
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Wie oft wurde denn von dem Verbandsklagerecht bisher Gebrauch gemacht?