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Nittenau / Stuttgart, 15. Juli 2019 – Im August 2018 feuerte ein Jäger während einer Wildschweinjagd einen Schuss ab, der auf der B16 bei Nittenau im Landkreis Schwandorf einen 47-jährigen Beifahrer durch die Seitenscheibe des Autos traf und tödlich verletzte. Der Jäger muss sich ab dem 16. Juli wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Amberg verantworten. Bei der Hobbyjagd werden immer wieder Menschen verletzt oder getötet, und für die massenhaften Tiertötungen gibt es keinen vernünftigen Grund. Daher erneuert die Tierschutzorganisation PETA anlässlich des Prozessbeginns ihre Forderung, zumindest die Hobbyjagd endlich gesetzlich zu verbieten.
„Wie viele Menschen müssen noch schwer verletzt werden oder sterben, bevor die Hobbyjagd endlich verboten wird?“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Tragödien, weil schießwütige Hobbyjäger verantwortungslos in der Gegend herumballern. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber eingreift und dem ein Ende setzt.“ …
PETA Deutschland e.V. (Pressemitteilung) (Blog) – 15.07.2019
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 15.07.2019
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