Hamburg/ Luxemburg, 18. Juli 2014 – Am Dienstag wurde in Luxemburg der Prozess gegen einen illegalen Welpenhändler fortgesetzt. Zu den Verhandlungsterminen im Oktober 2013 und im Juni 2014 war der Mann nicht erschienen. Am Dienstag wurde er nun endgültig in Abwesenheit verurteilt. Der Richter verhängte eine Haftstrafe von neun Monaten sowie eine Geldbuße von 10.000 Euro. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. VIER PFOTEN begrüßt das Urteil als deutliches Signal gegen den illegalen Welpenhandel. Jedes Jahr werden in Osteuropa tausende Welpen unter schlimmsten Bedingungen produziert. Hundebabys werden viel zu früh von ihren Müttern getrennt und meist krank, mit gefälschten Impfpässen quer durch Europa transportiert. Ihre neuen Besitzer sind meist mit hohen Tierarztkosten und oft mit dem frühen Tod der Welpen konfrontiert. VIER PFOTEN engagiert sich mit einer internationalen Kampagne gegen den illegalen Welpenhandel und fordert eine europaweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde.

„Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für einen illegalen Welpenhändler ist bisher einzigartig in Europa“, freut sich Birgitt Thiesmann, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN. „Durch Geldstrafen lassen sich die meisten nämlich nicht abschrecken. Dieses Urteil setzt ein klares Signal: Illegaler Welpenhandel ist kein Kavaliersdelikt!“

Zum Hintergrund des Prozesses
2008 war dem Welpenhändler die Handelsermächtigung entzogen worden, doch er machte einfach weiter. Jahrelang schmuggelte er kranke und viel zu junge Hunde von Tschechien aus nach Luxemburg. Dort verkaufte er sie mit gefälschten Dokumenten. Bei einer erneuten Kontrolle 2010 wurde übersehen, dass er ohne gültige Handelserlaubnis arbeitete. Erst 2012 wurde er auf Drängen einer Journalistin überführt und mit zwölf Welpen im Auto vor seinem Haus erwischt. Auch daraufhin tat sich nichts, denn der zuständige Amtsveterinär sah keinen Handlungsbedarf. Später stellte sich heraus, dass dieser bewusst jahrelang das kriminelle Treiben toleriert hatte. Als die Presse darüber berichtete, schaltete sich das Landwirtschaftsministerium ein. Der Amtsveterinär wurde versetzt, die Gerichtsverhandlung für den 10. Oktober 2013 anberaumt. Die Anklage lautete auf Tierquälerei und illegaler Einfuhr von Welpen ohne gültige Handelserlaubnis. Dann stellte sich heraus, dass das Gericht die Anklage wegen Tierquälerei fallen gelassen hatte. Da der Welpenhändler dem Prozess fern blieb, wurde dieser auf den 24. Juni 2014 vertagt. Auch diesen zweiten Verhandlungstermin nahm der Händler nicht wahr.

Über VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Die international tätige Tierschutzstiftung VIER PFOTEN setzt sich für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Mit nachhaltigen Kampagnen fordert VIER PFOTEN artgemäße Lebensbedingungen für Nutz-, Heim- und Wildtiere sowie ein Ende von Tierversuchen. Bären und Großkatzen aus katastrophaler Haltung finden in den VIER PFOTEN Schutzzentren ein tiergerechtes Zuhause. Orang-Utan-Waisen werden in der VIER PFOTEN Waldschule auf ein Leben in Freiheit vorbereitet. Die Streunerhilfe kastriert jährlich tausende Straßenhunde und -katzen in ganz Europa; die Tiernothilfe rettet Tiere in Krisengebieten. VIER PFOTEN wurde 1988 von Helmut Dungler in Wien gegründet. Das deutsche Büro unter der Leitung von Dr. Andrea Berg ist eine von weltweit 11 Niederlassungen und feiert in diesem Jahr 20-jähriges Bestehen. VIER PFOTEN Deutschland ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und im Bundesverband Deutscher Stiftungen. www.vier-pfoten.de

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Melitta Töller (18.07.2014; 09:26 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 18.07.2014
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