Klöckners seit dieser Woche vorliegender Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes beabsichtigt mittels der Jagd die Versäumnisse der Forstpolitik der vergangenen Jahrzehnte wettzumachen. Die Änderungen des Gesetzes zielen im Wesentlichen darauf ab, eine „Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ zu ermöglichen.
„Das durchaus bestehende Problem der Schädigung von jungen Bäumen durch Rehe und andere Paarhufer des Waldes (sog. Schalenwild) ist durch noch mehr Abschüsse nicht in den Griff zu bekommen“, ist Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., überzeugt. „Beispiel Baden-Württemberg, dort wurden in den vergangenen zehn Jahren die Abschüsse insbesondere in den staatlichen Forsten extrem erhöht. Insgesamt um über 40 Prozent auf zuletzt über 225.000 Rehe. Signifikante Auswirkungen auf Verbiss- oder andere Schäden durch das Schalenwild sind dennoch nicht zu verzeichnen.“
Gründe für die teilweise hohe Schädigung von jungen Forstkulturen sieht Kauertz gerade im hohen Jagddruck in Deutschland: „Das Wild wird quasi ganzjährig bejagt und damit beunruhigt, es gibt keine jagdfreien Äsungsflächen und auch keine Übergangszonen vom Feldacker zum Waldacker.“ Wer das Rehwild insbesondere in der nahrungsarmen Winterzeit durch die Jagd beunruhigt, müsse sich nicht wundern, wenn der dadurch entstehende Energiebedarf an den Knospen junger Bäume gesättigt wird.
Der Entwurf zum überarbeiteten Jagdgesetz fordert u.a. die jährliche Vereinbarung von Mindestabschussquoten von Schalenwild. Auch soll das Verbot von Nachtzielgeräten für Wildschweine gänzlich aufgehoben werden. Beide Maßnahmen werden wohl zur ganzjährigen Intensivierung der Jagd führen. Am Ende bleiben dann vielleicht 100.000 Rehe mehr auf der Strecke. Geholfen ist dem Wald damit nicht, weil zum einen der Verbiss auf hohem Niveau gehalten wird und zum anderen die Biologie des Rehwilds unterschätzt wird. Die Tiere werden mit einer höheren Reproduktion die Verluste durch die Jagd ausgleichen, dann bekommt die Ricke halt in der Regel zwei Kitze.
Die Klöckner-Novellierung lässt ganz wesentlichen Änderungsbedarf der Jagdgesetzgebung außen vor. So wäre es an der Zeit gewesen, unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Weidgerechtigkeit“ oder „Hege“ durch klare, nachvollziehbare und kontrollierbare Definitionen zu ersetzen. Vor 26 Jahren ist der Tierschutz zum Staatsziel erklärt worden. Im Bereich der Jagd hat sich seitdem – abgesehen von Ausnahmen in Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung – nicht viel getan. Vor allen Dingen steht nach wie vor die Überprüfung des Verzeichnisses der jagdbaren Arten hinsichtlich eines vernünftigen Grunds gemäß des Tierschutzgesetzes an.
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 30.07.2020
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