Zum Welttierschutztag: Menschen für Tierrechte fordern das Aus von Tierversuchen für Haushaltsprodukte

Anlässlich des Welttierschutztages am kommenden Sonntag, den 04.10.2015, fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte ein konsequentes Verbot von Tierversuchen für Haushaltsprodukte und fordert Politik und Bürger zum Handeln auf.

Ob WC-Reiniger, Waschmittel, Möbelpolitur oder Lufterfrischer – jeder von uns nutzt sie täglich. Während inzwischen viele Menschen wissen, dass Millionen von Tieren für die Testung von Arzneimitteln leiden und sterben müssen, ist vielen nicht bewusst, dass das auch für die Prüfung von Haushaltsprodukten gilt (1). Diese Produkte bestehen aus einer Mischung verschiedenster Chemikalien und werden deswegen nach dem Chemikalienrecht geprüft – und dieses schreibt noch immer Tierversuche vor (2). Für ein Badezimmer-Anti-Schimmel-Spray mussten beispielsweise nach Berechnungen des Verbandes mindestens 280 Tiere in verschiedenen Sicherheitstests sterben (3).

Mit der neuen europaweiten Kampagne “Nein! zu Tierversuchen für Haushaltsprodukte!” will der Tierrechtsverband erreichen, dass diese Tierversuche möglichst schnell beendet werden. Das Ziel ist ein EU-weites Verbot von Tierversuchen für Haushaltsprodukte und ein konsequentes Vermarktungsverbot für Waren, für die Tiere leiden müssen. “Nach der erfolgreichen Umsetzung des Verbots für Kosmetik-Tierversuche wollen wir das Gleiche auch für Haushaltsprodukte erreichen. Deutschland hat zwar schon 1987 Tierversuche für Waschmittel und etliche Haushaltsprodukte verboten. Dieses Verbot greift jedoch erst, wenn die EU ein konsequentes Vermarktungsverbot beschließt”, so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Nach Ansicht des Verbandes sind die Voraussetzungen für die Kampagne derzeit günstig, denn die EU-Kommission selbst bezeichnet das Vermarktungsverbot für Kosmetik-Tierversuche als Türöffner für die tierversuchsfreie Testung aller Konsumgüter inklusive der Arzneimittel. Ein Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getestete Haushaltsprodukte bewirke zudem genau das, was die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vorgebe, nämlich, tierversuchsfreie Verfahren zu fördern und das Ende der Tierversuche zu verfolgen. Zudem wirke das Verbot wie es ein Katalysator für die Entwicklung tierversuchsfreier Teststrategien. “Ein großes Problem ist, dass für die meisten Giftigkeitstests noch immer keine anerkannten tierversuchsfreien Verfahren existieren. Ein Vermarktungsverbot erzeugt den nötigen Druck, damit die dringend benötigten Fördergelder fließen und die fehlenden Tests zügig entwickelt werden. Das Verbot ist insofern die nächste wichtige Etappe auf dem Weg zur Beendigung aller Tierversuche”, so Christina Ledermann.

Um Unterstützer für dieses wichtige Anliegen zu gewinnen, hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte zusammen mit seinen Partnern die EU-weite Kampagne “Nein! zu Tierversuchen für Haushaltsprodukte!” gestartet und bittet alle Bürger, die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten.

Hier kann die Petition unterzeichnet werden: www.tierrechte.de
www.tierrechte.de/petition-nei…

(1) Aus juristischer Sicht beinhaltet der Begriff “Waschmittel” weitaus mehr als Erzeugnisse zum Wäschewaschen. Vielmehr handelt es sich um eine breite Produktpalette, die im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (§ 2 WRMG) sowie in der Detergenzienverordnung (Nr. 648/2004) genau definiert ist ( u.a. Reinigungsmittel, Seifen, Geschirrspülmittel, Haushaltsreiniger, lösungsmittelhaltige Lackverdünner, Weichspüler, Netz- und Imprägnierungsmittel, optische Aufheller).

(2) Nur wenige Inhaltsstoffe werden ausschließlich in Waschmitteln eingesetzt. Die meisten Substanzen kommen in unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz, so dass sie nach Chemikalienrecht (Stichwort REACh) geprüft werden. Nach der EU-Chemikalien-Verordnung darf nur dann tierversuchsfrei getestet werden, sofern es eine behördlich anerkannte Methode gibt, die in die einschlägigen Prüfvorschriften aufgenommen wurde. Wasch- und Reinigungsmittel, die mit dem Zusatz “antibakteriell” oder “desinfizierend” beworben werden, müssen seit 2013 auch nach der EU-Biozidprodukte-Verordnung (528/2012) geprüft werden.

(3) Tierversuche für ein Badzimmer-Anti-Schimmel-Spray:

● Akute orale Toxizität: LD50-Tests, 15 Ratten
● Akute dermale Toxizität: LD50-Tests, 25 Kaninchen
● Akute Inhalationstoxizität: LD50-Tests, 24 Ratten
● Hautsensibilisierung: 45 Meerschweinchen
● Reproduktion: 70 Ratten zzgl. Nachkommen
● Keimzellmutagenität: ca. 100 Mäuse und Ratten

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Pressestelle:
Christina Ledermann
Tel.: +49 (211) 16345429
Mobil: 0179/ 450 46 80
E-Mail: ledermann@tierrechte.de

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Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Str. 4a, 52072 Aachen (Geschäftsstelle)
Tel.: +49 (241) 1572-14 Fax: +49 (241) 1556-42
Internet: www.tierrechte.de, eMail: info@tierrechte.de

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Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Social:
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YouTube: www.youtube.com/user/MfuerTier…
Twitter: twitter.com/tierrecht

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Kontaktinformationen: Christina Ledermann, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen

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Menschen für Tierrechte (01.10.2015; 11:33 Uhr)
presse@tierrechte.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 01.10.2015
twitter.com/fellbeisser

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