Endspurt Landtagswahlen: Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zum Rechtsstaat

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und seine Landesverbände rufen alle Tierschützer und Tierrechtler auf, am 13. März in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zur Wahl zu gehen. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gehe es darum, das Tierschutz-Verbandsklagegesetz zu erhalten, in Sachsen-Anhalt müsse das Klagerecht im Tierschutz endlich eingeführt werden. Parteien, die sich – wie die CDU – in allen drei Bundesländern gegen das Klagerecht für Tierschutzorganisationen stemmen, stellten sich auch gegen das Grundprinzip unseres Rechtsstaats, die Dreiteilung der Gewalten. Ausführliche Informationen zu den Tierschutzprogrammen der Parteien stellen Menschen für Tierrechte auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Aus den Tierschutzprogrammen und Wahlprüfsteinen der Parteien in den drei Bundesländern gehe klar hervor, dass SPD, Grüne und die Linke für das Klagerecht im Tierschutz stehen, während CDU und FDP vehemente Gegner seien. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben Grüne und SPD das Klagerecht für Tierschutzverbände eingeführt. Sollte die CDU Regierungsverantwortung übernehmen, sei es möglich, dass diese Gesetze wieder einkassiert würden. In Sachsen-Anhalt stehen Linke, Grüne und SPD für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.

“Bei diesen Landtagwahlen ist die Tierschutz-Verbandsklage die Gretchenfrage. Eine Partei, die sich gegen dieses Klagerecht stellt, will keine wirklichen Tierschutzfortschritte, sondern Tierschutzkosmetik. Davon haben wir die Schnauze gestrichen voll. Wir haben ausführliche Wahlinformationen zu den Tierschutzvorhaben der Parteien erstellt, damit sich jeder vor der Wahl genau informieren kann”, so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.

In neun Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, kann nur die Tiernutzerseite gegen Tierschutzauflagen klagen. In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland gäbe es die Tierschutz-Verbandsklage bereits, so dass Tierschutzvereine per Gericht prüfen lassen können, ob geltendes Tierschutzrecht auch vollständig angewendet wird. Wie wichtig das Klagerecht ist, zeigten Beispiele aus Sachsen-Anhalt:

Wenn es das Klagerecht in Sachsen-Anhalt gegeben hätte, wäre es höchstwahrscheinlich nicht zu den Tierschutzskandalen in den Straathofbetrieben gekommen. Denn die Tierschutzverbände hätten vor der Erteilung der Stall-Baugenehmigungen ihre Einwände vorbringen und bei Nichterfüllung vor Gericht klagen können. Zudem hätte das Klagerecht die Behörden bestärkt, viel früher gegen die Tierquälereien von Straathof vorzugehen. Ein weiteres Beispiel ist der Großbrand in der Teutschenthaler Schweinemastanlage, bei dem im Juni 2014 2.400 Schweine, darunter 1.000 Ferkel, qualvoll in den Flammen starben. Laut Bauordnungen der Länder müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass eine Rettung von Menschen und Tieren möglich ist. Wenn es die Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt schon gegeben hätte, hätten die Tierschutzorganisationen dies einfordern bzw. bei Altbauten den Einbau der vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen durchsetzen können.

Alle Informationen zu den Landtagswahlen finden Sie hier:
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Menschen für Tierrechte (09.03.2016; 09:59 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 09.03.2016
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