Neues Tierversuchs-Gutachten belegt: Tierschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt das heute von Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen veröffentlichte juristische Gutachten zur Umsetzung der EU-Tierversuchs-Richtlinie in deutsches Recht. Das Gutachten, das 18 tierschutzrelevante Verstöße – beispielsweise im Genehmigungsverfahren – auflistet, bestätigt die Forderungen des Tierrechtsverbandes, der seit Jahren eine Änderung der Tierschutzgesetzgebung fordert.
Das neue Rechtsgutachten, verfasst vom Kommentator des Tierschutzgesetzes, Dr. Christoph Maisack, listet 18 eindeutige und tierschutzrelevante Verstöße bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63 /EU in deutsches Recht. Als besonders gravierend wird gewertet, dass den Behörden bei der Genehmigung von Tierversuchen lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung erlaubt ist. Dabei verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten, dass die Behörden die gesetzlich geforderte Unerlässlichkeit von Tierversuchen in den Anträgen eigenständig zu prüfen haben (Schaden-Nutzen-Abwägung). In der Praxis dürfen deutsche Behörden jedoch keine eigenständige Ermittlungen durchführen, ob ein Experiment unerlässlich ist.
Schuld an dieser Rechtssituation trägt eine schwammige Formulierung im Tierschutzgesetz, die die schwarz-gelbe Bundesregierung 2013 trotz Rechtsgutachten und Widerstand der Tierschutzverbände bei der Änderung des Tierschutzgesetzes durchgesetzt hatte. “Wir haben Landwirtschaftsminister Schmidt bereits vor zwei Jahren aufgefordert, das eigenständige Prüfrecht den Genehmigungsbehörden im Tierschutzgesetz festschreiben. Auf eine Antwort warten wir noch heute. Wir erwarten, dass das neue Gutachten endlich dazu führt, dass diese unrechtmäßige Praxis und die weiteren 17 Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie umgehend abgestellt werden”, so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Weitere tierschutzrelevante Verstöße betreffen den Einsatz von Tieren in der Ausbildung. Es ist laut Gutachten nicht rechtskonform, dass diese in Deutschland bei der Behörde nur angezeigt werden müssen. Zudem bemängelt das Gutachten, dass es noch immer keine Beschränkung von Tierversuchen gibt, die mit starken Schmerzen, schweren Leiden oder Ängsten verbunden sind sowie die unzureichenden behördlichen Kontrollen von Züchtern, Lieferanten und Verwendern von sogenannten Versuchstieren.
Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahlen hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte die Parteien befragt, ob sie sich für eine vollständige Prüfung des möglichen Nutzens bei der gesetzlich vorgeschriebenen ethischen Abwägung bei der Genehmigung von Tierversuchen und für die Einführung absoluter Obergrenzen bei der Belastung der Tiere (Schmerzen, Leid, Ängste) einsetzen.
Hier können Sie sich das neue juristische Gutachten herunterladen:
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Hier finden Sie alle Informationen zu den anstehenden Landtagswahlen:
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Menschen für Tierrechte (07.03.2016; 14:08 Uhr)
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Siehe auch:
Tierschutz ungenügend umgesetzt – Laut einem Gutachten verstößt das deutsche Tierschutzgesetz gegen eine EU-Richtlinie
www.badische-zeitung.de/panora…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 07.03.2016
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