PM LJV NRW

OVG Münster: Gemeinden müssen Fundkatzen annehmen – Erneute Schlappe für Landesregierung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung tappt mit ihrem umstrittenen Landesjagdgesetz von einer juristischen Falle in die nächste, jubelt der LJV NRW in einer Pressemitteilung. Darin heißt es weiter: „Nun stellt sich heraus, dass die Städte und Gemeinden eine Folge ausbaden müssen, mit der sie nie gerechnet haben und für die sie nicht gerüstet sind. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat soeben entschieden, dass die kommunalen Fundbüros Katzen annehmen müssen, die ihnen von Jägern als Beifang in Lebendfangfallen gebracht werden (Aktenzeichen 5 B 1265/15 – 1 L 1290/15 Münster). …

JAWINA (Pressemitteilung) (Blog) – 04.08.2016

LJV NRW: „Die nächste juristische Pleite für das Landesjagdgesetz“

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 04.08.2016
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