Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. – Pressemitteilung vom 27.05.2021
Die Verwaltungsgerichte (VG) Oldenburg, Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg haben mit ihren Entscheidungen die tierquälerischen Transporte von trächtigen Rindern zugelassen.
Dass die Gerichte das Transportverbot kippten, kam für den Landestierschutzverband nicht unerwartet. In allen bisherigen Entscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie auch in diesen Fällen – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert, die durch die Landkreise hätten erbracht werden können, aber nicht wurden!
Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Auch den Landkreisen liegen eine Vielzahl von Berichten, Dokumentationen, Stellungnahmen und Rechtsgutachten vor, die es diesen ermöglicht hätte, die seitens der Gerichte geforderte konkrete Gefahr im Einzelfall mit nachprüfbaren Quellenangaben zu begründen Diese Unterlagen sind bereits auch Bestandteil des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlamentes zum Tierschutz bei Transporten inner- und außerhalb der EU (ANIT).“
Statt sich mit der Rückendeckung der Ministerin nun dafür einzusetzen, dass der tierquälerische Transport, die Haltung und Schlachtung für die betroffenen Tiere verhindert wird, bestätigten die Landkreise vor Gericht, dass man geprüft und alles für gut befunden hätte. Die Transporte sind nur deswegen nicht abgefertigt worden, weil das Ministerium von Otte-Kinast dies untersagt hat, so die Landkreise. In beiden Verfahren wurden durch die Richter auch nur die vorgelegten Fahrtenbücher bewertet, aber nicht geprüft, ob letztendlich alle erforderlichen Überprüfungen seitens der Landkreise nach geltender EU-Transportverordnung durchgeführt worden sind.
Es wurden quasi durch die Landkreise Fakten geschaffen und die Absicht der Ministerin, Tiertransporte in außereuropäische Drittländer zu verhindern, untergraben. Nach den VG Beschlüssen wurden sofort die Genehmigungen zum Transport erteilt und nicht erwägt Beschwerde beim OVG einzulegen, diese musste sogar durch das Ministerium angewiesen werden.
Ruhnke ergänzt: „Obwohl im Jahr 2015 der EuGH entschieden hat, dass die Transportvorschriften der EU bis zum Bestimmungsort in einem Drittland anzuwenden sind, wurden durchgehend Tierschutzverstöße auf diesen Transporten und in den Zielländern dokumentiert. In Kenntnis dieser nachgewiesenen Verstöße werden Tierexporte durch die Amtstierärzte der Landkreise Aurich und Emsland weiterhin genehmigt – obwohl sie in der Garantenpflicht stehen Gefahren für die Tiere nach dem Tierschutzgesetz abzuwehren und auch durch Tierärzteberufsordnung zum Schutz der Tiere verpflichtet sind.“
Die Exporteure und Zuchtverbände werden sich weiterhin auf die rechtlichen Lücken und fehlerbehafteten Prüfungen der Behörden in Aurich und Emsland stützen, um ihr scheinbares Recht auf Transporte durchzusetzen. Dazu fordert Ruhnke: “Um diese niedersächsischen Schlupflöcher zu schließen, fordern wir die Ministerin auf, ein Exportverbot in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten durch den Bund zu forcieren und den Landkreisen in Niedersachsen den Umfang der Abfertigungskontrollen im Detail vorzuschreiben, damit die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften für den Export von Tieren umfassend durchgesetzt und alle durch die Landkreise vorgenommenen Überprüfungen dokumentiert und nachgewiesen werden.“
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Andrea Wildhagen
Stellvertretende Vorsitzende
Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Altenhofstr. 11b, 30890 Barsinghausen
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Mobil: 0173 6327162
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Andrea Wildhagen (27.05.2021; 19:35 Uhr)
andrea.wildhagen@tierschutznie…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 28.05.2021
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