Deutsche Gesellschaft der Circusfreunde e.V., Sektion Stuttgart
Promoting Circus Culture and Art since 1955
Sektionsvorsitzender: Ulf Körber
Berggasse 151
72762 Reutlingen, Georgenberg
Schriftführer: Bernhard Eisel
Jägerhofallee 26
71638 Ludwigsburg
Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V.
Ellernstr. 34
30175 Hannover
Stuttgart, den 02.02.2017
Betr.: Offener Brief: Berufung der Stadt Hameln gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in Sachen Zirkus-Gastspielverbot
Sehr geehrter Herr Zentgraf, sehr geehrte Damen und Herren,
es ging nicht um einen Flughafen oder den Neubau einer Oper, sondern lediglich um das Gastspiel eines Zirkus, welches der Stadt Hameln über Platzmieten und Gebühren für Plakatierung etc. eigentlich zusätzliche Einnahmen beschert hätte.
Dort war das Gastspielgesuch eines Zirkus, der zurzeit zwei Seelöwen im Programm engagiert hat (Zirkus Charles Knie), mit dem Verweis auf ein kommunales „Wildtierverbot“ abgewiesen worden. Gegen diese Ablehnung hatte der Zirkus Rechtsmittel eingelegt und war in seiner Auffassung vom Verwaltungsgericht Hannover bestätigt worden: Gemeinden dürfen Zirkussen, die bestimmte Tierarten halten, den Standplatz nicht verwehren, da dies einen Eingriff in gängige Bundesgesetzgebung (der Zirkus verfügt über eine bundesweit gültige Genehmigung zur Zurschaustellung von Tieren) sowie in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit darstellt. (Beschl. v. 12.01.2017, 1 B 7215/16)
Nun hat die Stadt gegen die eindeutige erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt und zieht – einzig zwecks Verhinderung eines Zirkusgastspiels! – vor das Oberverwaltungsgericht. (Siehe: Peiner Allgemeine Zeitung, 01.02.2017.)
Die Ansicht, dass exotische Tiere in Zirkussen nicht tier- und artgerecht gehalten werden können, wird von den meisten einschlägigen Experten der Zoobiologie und Verhaltensforschung nicht geteilt. Dr. Thomas Althaus, Dr. Immanuel Birmelin, Prof. Klaus Zeeb und Heini Hediger, die sich intensiv und insbesondere ideologiefrei mit Wildtierhaltung in menschlicher Obhut beschäftigt haben, schreiben durchweg von gelingenden MenschTier-Beziehungen im modernen Zirkus. Eine umfassende Untersuchung der „Circus Working Group“ der britischen Regierung kam zum Ergebnis, dass von einer systembedingten Tierschutzproblematik im Zirkus nicht gesprochen werden kann. Ungleich lautstarker vertreten allerdings die Protagonisten radikaler Tierrechtsverbände diese Auffassung.
Bereits jetzt ist den Hamelner Bürgern, durch das unter Tierschutzaspekten wenig sinnvolle Verbot und die resultierenden Prozesskosten, ein finanzieller Schaden entstanden. Dass im Zuge der Berufung von weiteren Kosten im Bereich von € 10.000, wenn nicht sogar € 100.000 auszugehen ist, steht bereits jetzt nahezu fest.
Wieviel Geld gedenkt die Stadt Hameln noch ausgeben, nur um auf Teufel-komm-raus partikularen Lobbygruppen der Tierrechtler-Szene einen Gefallen zu erweisen? Wie viele Zehntausende sollen noch investiert werden, nur um eine Ideologie, die nicht mit den Grundsätzen unserer Verfassung vereinbar ist (s.o.) im kommunalen Ordnungsrecht festzuschreiben?
Was geschieht, falls auch das Oberverwaltungsgericht zugunsten der verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Tierpfleger/-innen und Tierlehrer/-innen entscheidet? Wird die Stadt Hameln dann wegen eines Zirkusgastspiels als nächstes vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen?
Den politischen Entscheidungsträgern der Stadt Hameln scheinen offenbar grundlegende Maßstäbe des Anstands und der Vernunft im Umgang mit Steuermitteln verloren gegangen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Eisel (Schriftführer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
P.S.: Die Deutsche Gesellschaft der Circusfreunde, Sektion Stuttgart, trifft sich jeden letzten Samstag im Monat im Restaurant-Theater Friedenau in Stuttgart-Gaisburg. (Rotenbergstr. 127, 70190 Stuttgart – Termin bitte vorher bestätigen.)
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Übersant von:
Dirk Candidus
Aktionsbündnis “Tiere gehören zum Circus”
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Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ (05.02.2017; 14:49 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 05.02.2017
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