Deutscher Tierschutzbund Landesverband Saarland – Presseinformation vom 22.01.2014
Tierschutzbund gibt erste Analyse des neuen Entwurfes des Jagdgesetzes ab
Der Landesverband Saarland des Deutschen Tierschutz-Bundes gibt eine erste Bewertung des Entwurfes zum neuen Jagdgesetz ab. Demnach ist das neue Gesetz darauf ausgerichtet, primär der Erhaltung einer Hobby- und Spaßjagd mit all deren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekten zu dienen statt dem Tierschutz. „Es würde mich nicht wundern, wenn der vorliegende Entwurf im Parlament eins zu eins durchgewunken wird“, so der Vorsitzende des Landesverbandes Saarland im Deutschen Tierschutzbund, Werner Kirsch in seinem ersten Urteil. „Denn um zu erfahren, was neu oder alt in dem Gesetz und was der tatsächliche Hintergrund der Inhalte ist, muss man die rund 40 Seiten des vorgelegten Entwurfes sehr aufwändig vergleichen. Trotz umfangreichem Fachwissen ist dies eine Arbeit mit einem großen Zeitaufwand. Zeit, die die Wenigsten möglicherweise haben.“
Tierschutz bleibt eine Worthülse
Im gesamten ist zu erkennen, dass dem Umstand, dass die Jagd zu Recht an gesellschaftlicher Akzeptanz einbüßt erkannt ist. Es wird versucht mit „Wortklaubereien“ diesem Umstand Rechnung zu tragen. So soll beispielsweise in der Überschrift die Formulierung zum Zweck des Gesetzes geändert werden und aus „zur Erhaltung und jagdlichen Nutzung des Wildes“ die Formulierung „zur Jagd und zum Wildtiermanagement“ werden. Es wird auf das „Staatsziel Tierschutz“, welches im Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben ist, hingewiesen, was aber letztlich bei genauer Betrachtung nur eine Worthülse bleibt.
Hier kurz und verständlich wesentliche Zusammenfassungen, die diese Auffassung mit Sicht auf den Tierschutz begründen:
• Die Liste der jagbaren Tierarten wird ergänzt um Arten, die weder verwertet werden noch im Saarland eine nennenswerte Problematik darstellen. Dies sind: Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und die Nilgans.
Gerade beim Waschbär ist bekannt (nach Studien u.a. von Hohmann), dass eine Bejagung die Reproduktionsrate in die Höhe treibt. Somit ist zu erwarten, dass hier die Bejagung zu einem Selbstzweck wird.
• Weiterhin dürfen Tierarten gejagt werden, die in ihrem Bestand gering oder sogar bedroht sind – Beispiel: Rebhuhn, Feldhase, Baummarder, Waldschnepfe.
• Bei fünf Tierarten wird der Tierschutz komplett außer Kraft gesetzt, diese Tiere dürfen ganzjährig auch in den Setz- und Brutzeiten gejagt werden. Zurückbleibende Junge sind somit dem Verhungern ausgesetzt und gehen elendig zugrunde.
• Die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier ist nicht mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren. Diese Ausbildungsmethode wird nicht generell verboten. Lediglich wird eingeschränkt, dass bspw. Enten nicht mehr auf tierquälerische Weise flugunfähig gemacht werden dürfen.
• Die tierquälerische Baujagd bleibt weiter erlaubt. Bei der Baujagd werden entsprechend ausgebildete Hunde in Tierbauten geschickt, um die Baubewohner herauszutreiben. Eine Tierqual für den Hund und das bejagte Tier.
• Der Haustierabschuss wird nicht grundsätzlich verboten, sondern lediglich dahingehend eingeschränkt, dass eine Behördliche Anordnung vorliegen muss. Letztendlich ist diese Regelung noch infamer als die bisherige Regelung; somit kann die Abschuss quasi von langer Hand geplant werden.
• Anlockfütterungen, so genannte „Kirrungen“ bleiben weiterhin erlaubt.
“Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass zukünftig zur Erlegung auch Rehwild durch ausgebrachtes Kirrgut (Apfeltrester) angelockt werden kann, da die erlaubte Schwarzwildkirrung bei richtiger Anwendung sich in der Vergangenheit bewährt hat und nun analog für Rehwild Anwendung finden soll.“ steht in dem Gesetzesentwurf.
Dies ist äußerst bedenklich, da stark säurehaltige Nahrung gerade bei Rehwild die Neigung zum Verbiss fördert. Eine solche Regelung lässt alle wildbiologischen Aspekte außen vor.
Kirrungen sind ein ganz sensibler Bereich, da zum einen durch ein erweitertes Nahrungsangebot in das ökologische System eingegriffen wird (Stichwort: natürliche Selektionsregelung durch Nahrungsangebot) und zum anderen die Kirrung für Jäger ein attraktives Mittel darstellt um Wild anzulocken und somit den eigenen Jagderfolg zu steigern. Die Erkenntnisse aus der Vergangenheit zeigen, dass gerade die Regelungen zur Kirrung übermäßig oft missachtet bzw. gezielt unterlaufen werden, was erhebliche Eingriffe mit weitreichenden Effekten auf die Populationszahl und somit auch auf die Schadensbilanz durch Wildschweine und Rehe nach sich zieht.
Lobbygesetz ohne jeglichen Ansatz an Tierschutz
„Der Entwurf lässt keine Merkmale erkennen, die in Richtung Tierschutz zeigen“, so das Gesamturteil des Juristen und Tierschützers Kirsch. Die Jagd wird als ein in sich geschlossenes System gestärkt und als eine Subkultur gefördert. Im Gegensatz dazu, dass der Sache und den bekannten Problematiken wegen eigentlich erheblich weitergehende Kontrollstrukturen eingeführt werden müssen, eine unabhängige Kontrolle dringend angezeigt wäre, soll es ermöglicht werden, dass sich die Jagd selbst kontrolliert.
Wildtiere werden als Schädlinge angesehen
Das Jagdgesetz bleibt so aufgebaut, ja wird darin noch verstärkt, Wildtiere als Schädlinge zu sehen und quasi nur deren Vernichtung zu kontrollieren und organisieren. „Der vorliegende Entwurf ist der Entwurf eines Lobbygesetzes. Dieser trägt überdeutlich die Handschrift der Jäger“, gibt Kirsch zu bedenken. Dabei werden wildbiologische Erkenntnisse fast vollständig außer Acht gelassen, wie z.B. die, dass exzessive Bejagung einer Art deren Reproduktion anregt und somit nur zu einer Bestandssteigerung führt.
Insofern verkommt das Wort „Wildtiermanagement“ zu einer Farce. Es wäre ehrlicher im ersten Satz „zur Erhaltung und jagdlichen Nutzung des Wildes“ stehen zu lassen, denn das vorliegende Gesetz dient primär der Erhaltung einer Hobby- und Spaßjagd mit all deren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekten.
Wichtige Information:
Im Deutschen Tierschutzbund sind mehr als 800.000 Tierschützer organisiert. Hinzu kommen mehrere hundert Tierschutzorganisationen und Verbände, die sich für Tierschutz, Tierrechte und somit gegen die Jagd aussprechen.
Hinweis für die Redaktionen:
Der Landesverband Saarland des Deutschen Tierschutzbundes wird in den kommenden Tagen weitere Presseinformationen und Stellungnahmen zum Thema Jagd und Jagdgesetz über die Medien und das Web 2.0 veröffentlichen. Wir bitten daher um Veröffentlichung auch der weiteren Themen …
Für weitere Fragen:
Deutscher Tierschutzbund
Landesverband Saarland
Werner Kirsch
Tel.: 0172 680 7484
presse@tierschutzbund-saarland…
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Deutscher Tierschutzbund Landesverband Saarland (22.01.2014; 09:54 Uhr)
presse@tierschutzbund-saarland…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 22.01.2014
twitter.com/fellbeisser
Was ist nur so schön daran, zu töten? Ohne Notwenigkeit, ohne Grund, nur um weh zu tun.
Nur um seine Wut an irgend einem Geschöpf auszulassen, das sich nicht wehren kann?
Gibt es keine friedlichen Möglichkeiten um Frust abzubauen, wenns denn schon sein muss?
Warum muss man ohne die geringste Notwendigkeit ein Geschöpf töten, das einem nichts getan hat? Und noch die Waisen, die dadurch entstehen, dazu?
Gibts da nicht andere Möglichkeiten, seinen Frust abzulassen?
Menschen, die so ein Gesetz erlassen glauben, natürlich an nichts.
Ich glaube, dass es sowas wie Karma gibt.
Warum muss man sich ohne Not schlechtes Karma machen?