Maqi-Pressemitteilung

Am 10. Dezember ist – wie jedes Jahr – der internationale Tierrechtstag. Ein Tag, der die Aufmerksamkeit auf die aktuelle Situation der Rechte von Tieren richten soll.

Auch 65 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 sind solche Rechte, die unabhängig von der Spezies jedem Individuum mit entsprechenden Voraussetzungen zustehen, noch immer nicht etabliert. Dazu zählen etwa das Recht am Fortbestehen des Lebens oder das Recht auf physische wie psychische Unversehrtheit.

Der Mensch ist nicht die einzige Spezies, die ethisch relevante Interessen besitzt. Der Internationale Tierrechtstag, für den bewusst dieses Datum gewählt wurde, ist den Tieren gewidmet, denen diese Rechte zustehen, sie bislang dennoch nicht erhalten haben. Er soll darauf hinweisen, dass es ethisch geboten ist, manche Bereiche der Menschenrechte auf andere Tiere auszuweiten.

Anders als von Tierrechtsgegnern gerne suggeriert wird, bedeuten Tierrechte nicht, dass sämtliche Tiere Menschenrechte erhalten sollen. Ebensowenig wie Kinderrechte bedeuten, dass Säuglinge wählen dürfen, bedeuten Tierrechte, dass dies etwa Beutelratten dürften. Tierrechte sind eine Teilmenge der Menschenrechte und beinhalten die elementarsten Rechte, die allen Tieren gemein sind. Nachdem Menschen Tiere sind, gelten diese auch für sie.

Ein (nicht allzu weiter) Blick zurück auf die Geschichte der Menschheit zeigt deutlich, dass heute größtenteils anerkannte Grundrechte bei manchen Gruppierungen einst willkürlich gebrochen wurden. Menschen anderer Hautfarbe etwa wurden versklavt und als “Haushaltsgegenstände” gehandelt. Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung wurden zur allgemeinen Belustigung zur Schau gestellt. Menschen, die dem vermeintlich “schwachen Geschlecht” angehören, wurde etwa verwehrt, zu wählen (Wahlrecht für Frauen in Deutschland/Österreich seit 1918, in der Schweiz seit 1971). Die Einschränkungen der jeweiligen Rechte geschahen dabei willkürlich.

Tiere, die nicht der menschlichen Spezies angehören, sind von diesen willkürlichen Einschränkungen bis zum heutigen Tage betroffen. Ihnen werden die elementarsten Rechte, wie das auf ihr eigenes Leben, oder das der Unversehrtheit, aberkannt. Sie werden eingesperrt, gemästet und getötet, um ihre Körperteile, ihre Körpersekrete (“Milch”, “Honig”) oder -produkte (“Eier”) zu verspeisen. Sie werden benutzt, um aus ihrer Haut, ihren Haaren oder Federn Produkte herzustellen. Sie werden als Sportgerät missbraucht. Sie werden zur Arbeit gezwungen. Sie werden eingesperrt und zur allgemeinen Belustigung in Zoos zur Schau gestellt. Sie müssen in Zirkussen erniedrigende Kunststücke vorführen. Sie werden nach Belieben gezüchtet, um die verschiedensten “Bedürfnisse” von Menschen zu erfüllen; sei es die größere “Produktivität” in der Landwirtschaft oder das Kindchenschema von sog. Haustieren, das mehr Anklang bei vielen Menschen verspricht. Sie werden für Forschungen “verbraucht”. Sie werden erschossen oder einfach zertreten.

Ethisch irrelevant dabei sind jedoch Merkmale wie eine vermeintliche intellektuelle oder emotionale “Überlegenheit”. Zum einen würden diese Kriterien es legitimieren, etwa geistig behinderten Menschen oder Säuglingen weniger Rechte einzuräumen. Zum anderen wäre zu erklären, weshalb genau diese Kriterien für eine ethische Einstufung ausschlaggebend sein sollen.

Evolution ist ein Prozess, der auch in gesellschaftlicher, ethischer und intellektueller Hinsicht stattfinden kann. Es ist längst an der Zeit, dass sich die ethischen Ansichten endlich dahingehend verändern, dass Rechte allen zugesprochen werden, denen sie zustehen – ohne willkürliche Unterscheidungen. Der ethisch minimalst notwendige Schritt ist daher der Veganismus.

[4598 Anschläge. Bei redaktioneller Verwendung wird ein Belegexemplar oder Hinweis erbeten. Fotos können in hoher Auflösung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Diese Pressemitteilung ist mit Foto und weiterführenden Links zu finden unter maqi.de/presse/tierrechtstag20…

Maqi – für Tierrechte, gegen Speziesismus setzt sich für eine Verwirklichung der Tierrechte (so etwa das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit), die Abschaffung der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies (analog zu Antirassismus und Antisexismus) und die Etablierung einer veganen Gesellschaft ein.

Nähere Informationen und Bildmaterial bei Maqi – für Tierrechte, gegen Speziesismus, c/o Achim Stößer, Berliner Str. 34, D-63619 Bad Orb, Tel. 06052 309788, mail@maqi.de, maqi.de.

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Maqi-Pressemitteilung (09.12.2013; 22:31 Uhr)
mail@maqi.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 10.12.2013
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