Eine Eigentümerversammlung darf allen Bewohnern bestimmte Haustiere verbieten. In einem konkreten Fall hatte eine Eigentümerversammlung die Hausordnung dahingehend geändert, dass Hunde und Katzen ab jetzt draußen bleiben müssen! … (OLG Frankfurt, Az.: 20 W 500/08).
ptext.de (Pressemitteilung) – 08.11.2013; 14:00 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 08.11.2013
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