Verfasst von Emil Kahlmann
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz zum Urteil vom 06.07.2016, AZ: 2 K 30/16.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Hundebesitzer mit Hundekot-Fetisch die Berechtigung zur Haltung und Betreuung von Tieren entzogen. Der Mann hatte mehrfach gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstoßen.

Hundebesitzer darf wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz keine Tiere mehr halten. …

rechtsanwalt.com (Pressemitteilung) – 13.02.2017
www.rechtsanwalt.com/rechtsnew…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 13.02.2017
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