Verfasst von Emil Kahlmann
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz zum Urteil vom 06.07.2016, AZ: 2 K 30/16.KO
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Hundebesitzer mit Hundekot-Fetisch die Berechtigung zur Haltung und Betreuung von Tieren entzogen. Der Mann hatte mehrfach gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstoßen.
Hundebesitzer darf wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz keine Tiere mehr halten. …
rechtsanwalt.com (Pressemitteilung) – 13.02.2017
www.rechtsanwalt.com/rechtsnew…
———-
Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 13.02.2017
twitter.com/fellbeisser