Sehr geehrte Damen und Herren,
der Senat plant ein neues Hundegesetz und damit den generellen Leinenzwang für Hunde. Wir kritisieren dieses Gesetzvorhaben scharf! Bitte beachten Sie dazu unsere anliegende Pressemitteilung.
Freundliche Grüße,
Hendrik Zühlke
Referent für Tierschutz
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Waisenstraße 1 (Eingang Littenstraße 108)
10179 Berlin
Mobil: 0157/ 58 29 5999
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PRESSEMITTEILUNG vom 11.06.2015
Genereller Leinenzwang in Berlin geplant
Neues Berliner Hundegesetz macht artgerechte Haltung unmöglich
Der Senat hat am 09.06. auf Vorlage von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann beschlossen, den Entwurf des neuen Hundegesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Dieser Entwurf wird von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz scharf kritisiert. Wie bereits im Februar 2015 vom Stiftungsvorsitzenden Dr. Eisenhart von Loeper angekündigt, werden wir diesen gesetzwidrigen Rückschritt im Tierschutz nicht hinnehmen. Nach unserer Überzeugung verstößt der nun vorliegende Gesetzentwurf in Teilen gegen das höherrangige Tierschutzgesetz und ist deshalb wegen Vorranges des Bundesrechts nichtig.
Das Gesetz sieht unter anderem eine generelle Leinenpflicht vor. Diese lässt sich nicht mit §2 der Tierschutz-Hundeverordnung vereinbaren. Demnach ist für Hunde „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers und einer Anbindehaltung“ vorgeschrieben. Das geplante Hundegesetz lässt das nicht zu. Weiterhin stützen wir uns auf ein vor längerer Zeit veröffentlichtes Gutachten der Münchener Professorin für Tierschutz und Verhaltenskunde Dr. Dorothea Döring. Nach ihrer Auffassung ist ein genereller Leinenzwang unvereinbar mit dem Tierschutz.
Umso verwunderlicher, dass Senator Heilmann gerade die vorgesehene Anleinpflicht auf den Tierschutz aufbaut. Durch die Anleinpflicht sollen möglichst viele Halter animiert werden, den sogenannten „Hundeführerschein“ zu machen. Dieser Sachkundenachweis ist allerdings mit Kosten verbunden, die von jedem Halter selbst zu tragen sind. Nicht jeder kann sich eine solche Prüfung für alle Familienmitglieder leisten. Darüber hinaus stellen wir in Frage, dass eine entsprechende Sachkundeprüfung zur mehr Tierschutz beiträgt.
Die Statistik über Hundebisse in Berlin hebelt auch die weiterhin geplante Rasseliste sogenannter „gefährlicher Hunde“ aus. So sind es nicht die angeblich gefährlichen Hunderassen, wie Pitbull (9), Bulltierrier (1), oder Tosa Inu (0), die die Beißliste anführen sondern eher der deutsche Schäferhund (70), der belgische Schäferhund (21) und der Golden Retriever (23). Der Ansatz angeblich gefährlicher Hunderassen entzieht sich damit jeglicher Grundlage.
„Um Verhaltensstörungen bei Hunden vorzubeugen, müssen wir ihnen eine artgerechte Haltung bieten.“ sagt Hendrik Zühlke, Tierschutzreferent der Erna-Graff-Stiftung. „Dazu gehört, dass sich die Hunde frei bewegen können. Die zur Verfügung stehenden Hundeauslaufgebiete reichen dazu bei weitem nicht aus. Statt diese weiter auszubauen, wird die Bewegungsfreiheit der Hunde und deren Halter immer weiter eingeschränkt.“ sagt Zühlke weiter und verweist auf die Hundeverbotszone Schlachtensee und Krumme Lanke sowie die damit verbundene Einschränkung des Hundeauslaufgebietes Grunewald.
Pressekontakt:
Hendrik Zühlke
Referent für Tierschutz
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
0157 58 29 59 99
Hendrik Zühlke – Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz – Waisenstraße 1 – 10179 Berlin www.erna-graff-stiftung.de – zuehlke@erna-graff-stiftung.de – Tel.: 030 852 49 53
Postbank Berlin – BIC PBNKDEFF – IBAN DE86 1001 0010 0001 2181 00 – Behördlich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
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Hendrik Zühlke (12.06.2015; 10:09 Uhr)
zuehlke@erna-graff-stiftung.de
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 12.06.2015
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