Bundesregierung missachtet einmal mehr Staatsziel Tierschutz und tritt Tierschutz mit Füßen

In Deutschland werden etwa 20 Millionen männlicher Ferkel jedes Jahr ohne jegliche Betäubung kastriert – aus rein ökonomischen Gründen. 2012 war endlich ein Verbot dieser schmerzhaften Praxis beschlossen worden, zunächst zum 31.12.2016, dann mit Rücksicht auf die Landwirtschaft, zum 31.12.2018.

Nun soll die Betäubungspflicht für die Kastration von Ferkeln nochmals um zwei Jahre hinausgeschoben werden. Damit würde sich einmal mehr über ein tierfreundliches Votum des Bundesrates hinweggesetzt. Dieser hatte ein Verschieben gerade ausdrücklich abgelehnt.

Die Landestierschutzbeauftragten führen dazu heute aus:
„Die Koalition aus CDU/CSU und SPD verraten damit nicht nur die Tiere, sondern auch ihre eigenen Ausführungen aus dem Jahre 2012. Da hatten nämlich die gleichen Parteien zu Recht festgestellt, dass „die Durchführung des Eingriffs ohne Betäubung für das Ferkel mit Schmerzen verbunden ist. Gemäß § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen. Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Kastration Schmerzen zuzufügen, besteht daher nicht mehr“ (siehe auch BT-Drucks. 17/10572 S. 24).

Nach dieser klaren Aussage kümmerte sich Jahre lang weder die Agrarlobby noch die Koalition stringent um das Thema. Wenige Monate vor Beginn des Verbotes aber begann die Agrarlobby Druck aufzubauen, da ihr die tierschutzgerechten Methoden zu umständlich und zu teuer erscheinen. Dazu die Landestierschutzbeauftragten: „Der wirklichen Gründe für die Ablehnung der vorhandenen Alternativmethoden sind nicht fachlicher, sondern ausschließlich wirtschaftlicher Natur. Nun soll versucht werden, eine billigere Methode der Lokalanästhesie praxisreif zu machen anstatt die vorhandenen Methoden am Markt einzuführen.
Den Schmerz, den die Ferkel nun noch weiter bei der Kastration fühlen müssen, würde wohl niemand der politisch Verantwortlichen seinem Hund oder seiner Katze antun….“

Hintergrund:
Männliche Ferkel werden nur deshalb kastriert, weil es geschlechtsspezifisch und je nach Linie, Fütterung und den hygienischen Bedingungen im Stall bei einigen Tieren zu Geruchsauffälligkeiten des Fleisches (sog. Ebergeruch) kommen kann. Dieser Geruch, der beim Erhitzen des Fleisches entweicht, wird von einigen Menschen als unangenehm empfunden. Bei der Wurstherstellung spielt er aufgrund der anderen Verarbeitung gemeinhin keine Rolle.

Die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel ist bis heute gang und gäbe – und soll eigentlich ab 2019 verboten sein. Am 21.9.2018 hatte im Bundesratsplenum keiner der Anträge auf eine Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration eine Mehrheit erhalten. Während der Debatte ließ jedoch der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, verlauten, dass sich sein Ministerium für eine Fristverlängerung einsetzen werde.

Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat sich daraufhin geeinigt gemeinsam einen Antrag zur weiteren Verlängerung um 2 Jahre im Bundestag einzubringen, obwohl bereits tierschutzkonforme und praktikable Methoden existieren: die Ebermast, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose mit Schmerzmedikation. Keine tierschutzgerechte Alternativmethode und ausdrücklich inakzeptabel wäre aus Tierschutzsicht die Lokalanästhesie durch die Landwirte selbst, wie sie die Branche fordert. Dabei belegen verschiedene Studien, dass diese Methode zusätzliche Schmerzen und Stress verursacht und keine ausreichende Schmerzausschaltung während der Kastration bewirkt.

Kontakt für Rückfragen:
Diana Plange
Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik
-Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin-
Sprecherin der Tierschutzbeauftragten der Länder

Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin
Tel: + 49 30 9013 – 2749
diana.plange@senjustva.berlin….

Website der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin:
www.berlin.de/sen/justva/ueber…

Dr. Hans-Friedrich Willimzik
-Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes-
Stellv. Sprecher der Landestierschutzbeauftragten der Länder
In den Siefen 3
D-66346 Püttlingen
Tel.:06806/922003
Handy: 01714737923
willimzik@kkkoe.de

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Plange, Diana (10.10.2018)
diana.plange@senjustva.berlin….

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 10.10.2018
twitter.com/fellbeisser

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