Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – Pressemitteilung 16/2021 vom 02.03.2021
In Berlin wurde heute ein Verdachtsfall der Geflügelpest H5N8 in einer Kleinstgeflügelhaltung in Treptow-Köpenick durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Das zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick hat den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wird ein Sperrbezirk (3km Radius) und ein Beobachtungsgebiet (10km Radius) mit Hinweisschildern eingerichtet.
Innerhalb dieser Zonen ist das Geflügel aufzustallen. Es darf nicht aus dem Bestand entfernt werden. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind einzuhalten. Die zugehörigen Allgemeinverfügungen erlassen die Bezirke Treptow-Köpenick und Neukölln. Teile der Restriktionszonen reichen südlich in das Land Brandenburg hinein. Weitere Maßnahmen werden zwischen den Bezirken abgestimmt.
Zeitgleich ist bei drei weiteren Wildvogelfunden durch das Friedrich-Löffler-Institut der Erreger H5N8 bestätigt worden. Im November wurde in Berlin der erste H5N8 Fall in dieser Saison nachgewiesen. Seitdem wurden in Berlin insgesamt 5 Ausbrüche bei Wildvögeln bestätigt. Es gibt die dringende Bitte an alle Geflügelhalter*innen, ihre Tierbestände bei dem Veterinäramt ihres Bezirks anzumelden.
Am 17. Februar 2021 wurde mitgeteilt, dass in einem russischen Geflügelbestand 7 Mitarbeitende mit H5N8 angesteckt wurden. Die Infektionen fanden bereits im Dezember statt, den Betroffenen geht es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde nicht beobachtet. Auch wenn eine Übertragung des Erregers auf den Menschen bislang einmal beschrieben worden ist, so sollte folgendes beachtet werden: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.
Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein.
Bei Fragen: Sebastian Brux, Pressesprecher, Tel.: 030 9013 3633
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
Martina Schöppe
Assistentin des Pressesprechers
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Pressestelle – SenPressAss2
D – 10825 Berlin, Salzburger Straße 21-25
Tel.: +49 30 9013 -3611
E-Mail: Pressestelle@senjustva.berlin….
Internet: www.berlin.de/sen/justva/press…
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SenJustVA – Pressestelle (02.03.2021; 18:13 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 03.03.2021
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