PROVIEH e.V. – Pressemitteilung vom 11.12.2020

Das Oberverwaltungsgericht Münster hebt das Verbot eines Transportes von 66 trächtigen Rindern nach Marokko auf, welches aus Tierschutzgründen durch das Verwaltungsgericht Köln gestern ausgesprochen wurde. Der Landkreis Rhein-Sieg ist damit verpflichtet einen Transport abzufertigen, obwohl eine Schlachtung unter tierschutzwidrigen Bedingungen wahrscheinlich ist.

Berlin, 11.12.2020: Gestern Abend entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Eilbeschluss gegen ein Rindertransportverbot des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 10.12.2020. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte den Tiertransport durch einen Bescheid vom 08.12.2020 mit der Begründung verboten, dass die Rinder in Marokko voraussichtlich tierschutzwidrig behandelt würden. Ein Eilantrag der Spedition wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Beim Oberverwaltungsgericht wurde diesem jedoch jetzt stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht begründet: “Bei der allgemeinen Interessenabwägung überwiege das wirtschaftliche Interesse der Spedition. Ob den Tieren schwerwiegende Beeinträchtigungen bis hin zur qualvollen Tötung drohten, sei hier ebenso ungewiss wie die Verantwortlichkeit der Antragstellerin für ein solches Geschehen.” PROVIEH kritisiert die Entscheidung des OVGs Münster scharf. Der Exporteur darf die Tiere nun nach Marokko exportieren, obwohl davon auszugehen ist, dass diese dort unter tierschutzwidrigen Bedingungen geschlachtet werden.

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PROVIEH e.V. Pressemitteilung (11.12.2020; 12:34 Uhr)
presse@provieh.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 11.12.2020
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