Deutscher Tierschutzbund e.V.
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(dvf, cl)
(Bonn) – Zwar ist ein großer Teil der Hunde hierzulande bereits in einem Haustierregister registriert und kann damit im Ernstfall einem Halter zugeordnet werden, doch bislang obliegt die Entscheidung zur Registrierung oft allein dem Hundehalter. Nur in wenigen Bundesländern besteht eine Pflicht. Doch diese Regelungen sind nicht einheitlich und reichen auch nicht immer weit genug, da sie ihren Fokus nicht auf die Rückvermittlung entlaufener Tiere legen, sondern auf die Erfüllung ordnungspolitischer Maßnahmen.
Dies ist nur einer der Gründe, warum das vor mehr als zwei Jahren gegründete Expertennetzwerk “Kennzeichnung und Registrierung”, ein Arbeitskreis bestehend aus den Tierschutzbeauftragten der Länder sowie Experten aus den Bereichen der Tiermedizin, der Transpondertechnologie, der Haustierregister und des Tierschutzes eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland fordert. …
Verbände Forum – 08.10.2018; 11:19 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 08.10.2018
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