VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN – VgT.at – Pressemitteilung vom 22.04.2020
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VGT – Verein gegen Tierfabriken
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Mit 2 aktuellen Bescheiden und der Einstellung eines Strafverfahrens jeweils gegen den stv. VGT-Obmann werden Beschwerden von 2 Jägern, die gefilmt worden sind, abgewiesen.
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) dokumentiert u.a. Treibjagden auf ausgesetzte Zuchtfasane, um die Bevölkerung über diese tierquälerische Freizeitbeschäftigung zu informieren. Als der stv. VGT-Obmann David Richter Ende 2018 eine Jagdgesellschaft in der Südsteiermark, die Zuchtfasane ausgesetzt hatte, filmte, wurden gegen ihn insgesamt 12 Beschwerden von Jagdteilnehmer_innen bei der Datenschutzbehörde eingebracht. Die Jäger seien dadurch in ihrem Recht auf Geheimhaltung und Recht auf Information verletzt worden. Nun hat die Datenschutzbehörde die ersten beiden dieser Beschwerden nach Anhörung aller Beteiligten abgewiesen und ein bereits eröffnetes Strafverfahren wieder eingestellt. Die Begründung für diese Abweisungen ist, dass in diesem Fall, also wenn es um Tierschutz und insbesondere um die Thematik ausgesetzte Zuchttiere zur Jagd geht, das öffentliche Interesse sehr groß ist und daher das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt.
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Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:
vgt.at/presse/news/2020/news20…
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Verein Gegen Tierfabriken (22.04.2020; 09:41 Uhr)
medien@vgt.at
Siehe auch:
Verfahren eingestellt: Erfolg für steirische Tierschützer nach Treibjagd
www.krone.at/2140974
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 22.04.2020
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