Wird Wachkoma-Patient Dylan wieder seine Tascha verlieren?

Landkreis zweifelt Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Haltungsverbotes an

Berlin/ Schönwalde-Glien – Es ist keine vier Wochen her, da konnte die Erna Graff Stiftung die Nachricht verkünden, dass die Hündin Tascha für das Wachkoma-Kind Dylan laut Gutachten als Therapiehund einsatztauglich sei und dass genau deshalb das Hundehaltungsverbot aufgehoben wird. Die Gemeinde Schönwalde-Glien hatte diese Entscheidung überzeugend am Wohl des schwerstkranken Kindes ausgerichtet, das ohne Tascha seine natürliche Atmung verliert und somit erhöhten Belastungen ausgesetzt ist.

Zur Erinnerung: Die Familie des Kindes war von Berlin-Spandau nach Schönwalde umgezogen und hatte die Hündin natürlich mitgenommen. Es kam zu einem Beißvorfall zwischen Tascha und einem anderen Hund -als American Staffordshire Terrier hatte die Hündin in Berlin zwar ihren Wesenstest bestanden, in Brandenburg ist diese Rasse allerdings verboten – und Tascha wurde der Familie entzogen.

Der Vorsitzende der Erna-Graff-Stiftung und Anwalt der betroffenen Familie, Eisenhart von Loeper hält schon diese länderspezifischen Gegensätze für bedenklich. Die jetzt von der Gemeinde Schönwalde-Glien getroffene Entscheidung sei jedoch „in jeder Hinsicht vorbildlich“, weil sie einerseits die öffentlichen Interessen zum Schutz vor Gefährdungen Dritter gutachtlich absichere, andererseits dem unverzichtbar höchstrangigen Grundrecht eines seit Geburt schwerstkranken Kindes diene, nicht minder dem Recht seiner Familie auf Zusammenhalt mit der Hündin. Es sei, so von Loeper, die Hundehaltungsverordnung zwingend grundrechtskonform und damit im Sinne der schwer geprüften Familie auszulegen. Man könne sich nur wundern, warum diese bestens abgesicherte Entscheidung nun vom Landkreis Havelland und dem Ministerium des Inneren in Zweifel gestellt werde.

Warum?

Weil ein Sachverständiger gemäß Hundegesetz bestätigt hat, dass Tascha als „Therapiebegleithund“ für das o.g. Kind, bzw. Patienten [Wachkomapatient Dylan Herrndorf], uneingeschränkt eingesetzt werden kann“ (Zitat aus dem Gutachten vom 20.05.2014).

Weil das brandenburgischen Ministeriums für Inneres „glücklicherweise bestätigt, dass allgemein anerkannt ist, dass unter den Begriff der Behindertenbegleithunde im Einzelfall auch die sog. Therapiehunde fallen.“ (Auszug aus einer E-Mail vom Landkreis Havelland vom 23. Dezember 2013 an die Gemeinde Schönwalde-Glien, die der Erna Graff Stiftung als Kopie vorliegt)

Weil alle Regelungen der Hundehalterverordnung (HundehV) nach § 15, Abs. II (HundehV) nicht für Blindenführ- und Behindertenbegleithunde gelten.

Die Entscheidung, das Haltungsverbot aufzuheben, haben sich der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, Herr Bodo Oehme und sein Stellvertreter Herr Kurt Hartley nicht „aus dem Ärmel geschüttelt“. Sie haben sie in enger Zusammenarbeit mit der übergeordneten Ordnungsbehörde des Landkreises Havelland und unter anderem auf Basis von Entscheidungen des brandenburgischen Ministeriums für Inneres getroffen.

Umso irritierender ist es, dass Herr Oehme am 1. Juli eine E-Mail vom Landkreis Havelland erhielt, die ankündigt, er würde „in Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren prüfen, ob die Entscheidung der Gemeinde mit geltendem Recht vereinbar ist.“ (vgl. rbb-Beitrag vom 3. Juli 2014)

Eine Entscheidung, an der beide Instanzen beteiligt waren? Allein das klingt nach einem schlechten Scherz. Wäre da nicht Dylan, dessen Wohlbefinden maßgeblich mit Taschas Anwesenheit verbunden ist …

Die Erna Graff Stiftung fordert den Landkreis Havelland und das Ministerium des Inneren auf, Stellung zu dieser E-Mail zu nehmen und sie zu erklären.

Kontakt:

Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Waisenstraße 1, 10179 Berlin,
Tel. 0049 (30) 8524953,
info@erna-graff-stiftung.de,
www.erna-graff-stiftung.de

V.i.S.d.P.: Der Vorstand: Dr. Eisenhart von Loeper, RA Hans-Georg Kluge

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Diana Gevers
Leiterin der Geschäftsstelle

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Presse Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz (07.07.2014; 11:34 Uhr)
presse@erna-graff-stiftung.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 07.07.2014
twitter.com/fellbeisser

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