Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die Jagd auf seinen eigenen Grundstücken geklagt: Die Grundstücksflächen müssen zum Ablauf des Jagdjahres 2021/22 am 31.März 2022 zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt werden. (Verwaltungsgericht Koblenz, 19.4.2021, AZ 1 K 251/20.KO)

Die Tierfreunde besitzen im Norden von Rheinland-Pfalz einen Hof mit mehreren Grundstücksflächen, unter anderem Streuobstwiesen. Die beiden haben auf ihren Grundstücken Biotope angelegt, allein in den Jahren 2018 und 2019 legten sie auf insgesamt 28.000m² Wildblumenwiesen an. Rehkitze können hier ungestört aufwachsen. Seit über 20 Jahren füttern sie ganzjährig Wildvögel und pflegen Nistkästen und spenden an den Wildtierschutz Deutschland e.V.

Die Eheleute sind beide sind bereits seit 1986 überzeugte Vegetarier und lehnen das Töten von Tieren und somit die Jagd aus ethischen Gründen ab. Darum stellten sie bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Landkreises einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen. Die Eheleute begründeten ihren Antrag damit, sie könnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Tiere auf ihrem Grundstück von Treibern und Hunden gehetzt und von Jägern getötet würden. Es erschrecke sie sehr, wenn sie zu Hause seien und Schüsse hörten. Den Tieren, die sich auf ihrem Grund und Boden aufhielten, sollte ein angstfreies Leben mit guten Lebensbedingungen zugestanden werden, ohne dass sie bei der Jagd getötet würden.

Weil die Kreisverwaltung den Antrag am 11.7.2019 ablehnte, klagten die Grundstücksbesitzer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz – und bekamen Recht. Nach der mündlichen Verhandlung kam das Verwaltungsgericht Koblenz zu folgendem Urteil: Der Bescheid der Kreisverwaltung wird aufgehoben. Die Grundstücke müssen zum Ablauf des Jagdjahres 2021/22 am 31.März 2022 zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt werden.

Die Begründung des Verwaltungsgerichts Koblenz: Die Kläger hätten ihre vegetarische Lebensweise und ihre ethischen Gründe und Argumente gegen die Jagd von Tieren glaubhaft dargelegt und das Gericht davon überzeugt, dass sie Treibjagden aus Gewissensgründen ablehnten, heißt es in der Begründung des Gerichts. Das Bundesjagdgesetz erlaube zwar normalerweise die flächendeckende Bejagung aller zu einem Jagdbezirk gehörenden Grundflächen, weil die Tiere nicht vor Grundstücksgrenzen Halt machten. Es seien aber Ausnahmen möglich, wenn die Jagd – wie in diesem Fall – glaubhaft aus ethischen Gründen abgelehnt werde. Deshalb hätten die Kläger ein Recht darauf, dass ihre Grundstücke für jagdrechtlich befriedet erklärt werden.

(Verwaltungsgericht Koblenz, 19.4.2021, AZ 1 K 251/20.KO)

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Viele freundliche und tierfreundliche Grüße,

Ihr Team von
Zwangsbejagung ade
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Gesendet: Donnerstag, 06. Mai 2021 um 18:19 Uhr
Von: info@zwangsbejagung-ade.de
Betreff: Erfolg vor Gericht: Grundstück in Rheinland-Pfalz jagdfrei

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Übersandt von:
Martina Patterson (06.05.2021; 18:58 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 07.05.2021
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