(lifePR) ( Hamburg, 23.04.2020 ) – Diese Entscheidung resultiert aus Gesprächen zwischen „Deine Tierwelt“ und dem IFAW (International Fund for Animal Welfare). Die Änderung der Nutzungsbedingungen betrifft die Arten, die in der EU-Artenschutzverordnung auf Anhang A und B geführt werden, wie z.B. der Graupapagei und der Madagaskar Taggecko.
„Mit diesem Schritt übernimmt ,Deine Tierwelt´ Verantwortung für den Artenschutz“, kommentiert Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. „Das Internet ist ein riesiger Marktplatz, der rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, geöffnet ist und von Wildtierhändlern für ihre kriminellen Geschäfte missbraucht wird. Die konsequenten Maßnahmen von ,Deine Tierwelt´ schließen Gesetzeslücken im Online-Handel mit Wildtieren und tragen aktiv zum Schutz bedrohter Arten bei.“
Der Handel mit geschützten Arten ist in Ausnahmefällen und nur mit behördlichen Genehmigungen erlaubt. Dies zu überprüfen ist gerade im Internet schwierig und zeitaufwändig. Ein komplettes Verbot des Handels ist daher der richtige Schritt, um Missbrauch zu vermeiden. …
lifepr.de (Pressemitteilung) – 23.04.2020
www.lifepr.de/inaktiv/ifaw-int…
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 23.04.2020
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