Deutscher Tierschutzbund e.V.
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(dvf, rs)

(Bonn) – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Abend in letzter Instanz entschieden, dass Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben wurden. Das Gericht zwingt damit die Tierheime, Fundtiere abzuweisen und Finder zum Rathaus zu schicken. Der Deutsche Tierschutzbund und zwei seiner Mitgliedsvereine, der Tierschutzverein Rosenheim und der Tierschutzverein für den Landkreis Cham, sind damit vor dem BVerwG gegen drei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gescheitert. Das Gericht hat damit eine historische Chance verpasst, eine praxisnahe Auslegung zugunsten der Tiere und im Sinne des Staatsziels Tierschutz zu treffen. Das Urteil dürfte für bundesweites Chaos in den Kommunen sorgen. Der Deutsche Tierschutzbund rät nun allen Kommunen, einen fairen Fundtierkostenvertrag mit einem seriösen Tierheim abzuschließen, um zu verhindern, dass aus einer ungeklärten Betreuungslage Tierleid entsteht. Nur so hätten Kommunen, Tierheime und letztlich auch die Finder Sicherheit. Gleichzeitig ist der Gesetzgeber gefordert einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, in dem sich diese Verträge bewegen. …

Verbände Forum (Pressemitteilung) – 27.04.2018; 13:51 Uhr
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 27.04.2018
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