Frau Bundesministerin Klöckner,

auch unsere Volksvertreter auf Bundes- und Länderebene haben Integrationsverpflichtungen, kommen diesen aber offensichtlich bis jetzt nicht nach! Wie kann es ein friedliches Miteinander geben, wenn Sie und Ihre Kollegen offensichtlich alles unterlassen, damit sich unsere „Gäste“ vorwiegend muslimischen Glaubens in ihrem Gastland anpassen, d.h., auch unsere Gesetze und unsere so schwer erkämpften Werte zu achten haben? Tierschutz wurde wohl am schwersten erkämpft!

Es darf nicht sein, dass unsere Tiere künftig straffrei und in Massen bestialisch abgeschlachtet werden unter Religionsvorwänden von Fanatikern, weil unsere Volksvertreter offensichtlich muslimischer als Muslimen selbst sein wollen oder für zu viele von ihnen gilt: Das sind doch nur Tiere.

Zur Verdeutlichung solch negativer, völlig speziesistischer Einstellung zitiere ich Adorno: „’Auschwitz’ fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt, es sind ja nur Tiere!“

Die politische Sommerpause steht vor der Tür. Das Islamische Opferfest ist vom 21. bis 24.8.2018. Aber auch dieses Jahr ist bisher nichts vom für den Tierschutz zuständigen Bundesministerium oder der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zu vernehmen, dass unsere „Gäste“ muslimischen Glaubens sowohl während des sog. Opferfestes als auch außerhalb dieses unsere Tiere nicht unbetäubt zu schächten haben.

Betäubtes Schächten entspricht freier Religionsausübung, schränkt diese in keiner Weise ein.

Ein Grundrecht auf Verbrechen als Tradition verbrämt existiert nicht!

Betäubungsloses Abmetzeln unserer Tiere – sowohl zum Islamischen Opferfest als auch außerhalb dieses Festes – ist nicht tolerierbar! Toleranz endet da, wo Verbrechen beginnen.

Sorgen Sie endlich öffentlich dafür, dass unsere Gäste sich daran halten! Das ist wichtiger Bestandteil sowohl von Integration als auch zur Achtung und Einhaltung unserer Gesetze – nicht aber die Schaffung von Parallelgesellschaften und Aushebeln der Werte der einheimischen Bevölkerung und Verbiegung unserer Gesetze für grausamen Fanatismus, an Wehrlosesten ausgelebt!

Wir leben im 21. Jahrhundert und haben die Möglichkeit, Tieren wenigstens Qualminderung durch voran gehende Betäubung zu kommen zu lassen. Das Mindeste, wenn man ihnen schon ihr einziges Leben stiehlt. Nicht umsonst ist Betäubung in unserem TierSchG festgeschrieben. Die Tiere leiden und fühlen nicht anders und nicht weniger als Sie, als Menschen, gleichgültig welcher Religion sie angehören. Und Tiere denken, auch die Schächttiere, sie wissen, was Bestie Mensch ihnen antut. Sie wissen nur nicht warum und das ist auch nicht zu verstehen!

Der sog. Ausnahme-Paragraph hat keinerlei Berechtigung und muss ersatzlos gestrichen werden. In keiner Religion existieren diese sog. „zwingenden Vorschriften“! Außerdem: Die Religionsausübung hat mit dem Fleischverzehr gar nichts zu tun, denn keine Religion zwingt die Gläubigen überhaupt Fleisch zu essen. (J. Hinz)

Betäubtes Schächten wird auch von religiösen Autoritäten und islamischen Stellen bestätigt.

Sorgen Sie dafür, dass unsere „Gäste“ öffentlich dazu angehalten werden, keine Tiere (meistens sind sie noch gestohlen) betäubungslos zu schächten, auch nicht während dieses Opferfestes.

Hier einige Aussagen, die auch für unsere Bundesregierung, die Länderregierungen und vor allem für unsere Gäste Gültigkeit haben!

Zitat von Wolfgang Bosbach: „Keine Diskriminierung, aber eine glasklare Ansage. Wir müssen viel deutlicher machen, was unter die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit fällt – und was nicht. Religionsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit. Religionsfreiheit wird in Deutschland zwar vorbehaltlos gewährt, aber nicht schrankenlos. Wenn es zu Kollisionen zwischen dem Scharia-Islam und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kommt, muss ausschließlich unsere Rechts- und Werteordnung gelten – sonst nichts. Und darüber kann man auch nicht verhandeln oder gar Kompromisse schließen. Ende der Durchsage.“

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Keineswegs deckt unser Grundgesetz und unser TierSchG archaische grausame Tierquälerei unter dem Deckmantel „Glaubensüberzeugung“ oder „Tradition“ ab!

Betäubtes Schächten entspricht freier Religionsausübung!

Antwort vom Oktober 2017 des Berliner Abgeordnetenhauses auf die schriftliche Anfrage Nr. 18/12 296 zum Schächten:

Auszug: „Darüber hinaus ist z.B. „Halal“ ein geschützter Begriff, so dass als „Halal“ angebotenes Fleisch nicht zwangsläufig aus einer betäubungslosen Schlachtung stammt. Eine betäubungslose Schlachtung ist nur nach jüdischen Glaubensvorschriften zwingend (koscher), nicht aber nach den Vorschriften des Korans („Halal“).“

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Der Dachverband der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen (DITIB) rief anlässlich des islamischen Opferfest 2009 bereits dazu auf, Tiere beim Schächten nicht zu quälen. “Es spricht nichts dagegen, die Tiere vor dem Schächten durch einen Elektroschock oder durch ähnliche Mittel zu betäuben, um ihnen unnötige Qualen zu ersparen”.

EHZ – Europäisches Halal-Zertifizierungsinstitut (Träger ist der Islamrat) in seinen HALAL-Richtlinien für Schlacht-, Fleischverarbei¬tungs- und Lebensmittelbetriebe: „Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich oder bewusst physische und psychische Schmer¬zen oder Leiden zufügen könnten.“

Aus der Pressemitteilung des Diyanet Isleri Baskani Mehmet Nuri Yilmaz (2000), als nur ein Beispiel der Aussagen vieler islamischer religiöser Autoritäten:

„Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Schlachtung ist, während der Schlachtung von technologischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Alle islamischen Weisen besagen: Dem Gott gehorchen und seinen Geschöpfen (Lebewesen) sich zärtlich und barmherzig nähern. Das Opfertier darf nicht gequält werden und während des Schlachtens sollte der Schmerz gemindert werden. Vor der Schlachtung sollte das Tier mit einem gewissen ‚Schock’ in Ohnmacht gesetzt werden. Das Tier darf nicht zum Tode geführt werden. Es muß dann nach islamischen Vorschriften das Blut fließen. Wenn es so abläuft, bestehen keine Bedenken.“

Und auch Nachfolger bestätigten dies wiederholt, so auch Mehmet Bekaroglu in 2004:

Auszug aus der Übersetzung des Schreibens an uns vom 09.11.2004:

„Aus Religionsgründen ist es möglich die Tiere zu betäuben und dann es schlachten. Dagegen gibt es keine Vorschriften. Dieses Verfahren wird in Deutschland und dem restlichen Europa von vielen Moslems angewandt.

Bei diesem Verfahren zeigt man in Deutschland und anderswo große Toleranz und Anerkennung.“

Sie schworen Ihren Amtseid angeblich „zum Wohle des deutschen Volkes“. Dann bitte machen Sie endlich Ihren Mund auf und fordern Sie unsere „Gäste“ auf, dass sie sich anzupassen und unsere Gesetze zu achten haben. Sorgen Sie dafür, dass keine Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Abmetzeln erteilt werden – bundesweit!

Kein Schächten ohne vorherige Betäubung!

Bisher scheinen unsere Politiker alles zu tun, um ein friedliches Miteinander zu verhindern, Parallelgesellschaften zu schaffen, unsere Werte zu verraten.

Dafür erhielten Sie keinen Auftrag vom Wähler!

Für die Tiere und eine anständige Welt!

Martina Gerlach

PS. Nach allem, was man von Ihnen vernehmen/erleben konnte innerhalb der noch relativ kurzen Amtszeit muss man zu dem Schluss kommen, dass Sie keinerlei Einstellung pro Lebensrecht und Schutz der fühlenden, leidensfähigen, denkenden Tiere haben. Sie scheinen in diesem Ministerium am völlig falschen Platz zu sein.

PPS: Tierschutzaktivisten und deren Dokumentationen von Verbrechen an Tieren mittels Stalleinstieg sind im jetzigen Stadium und bei der derzeitigen Einstellung der Tiernutzer/Tierausbeuter unerlässlich! Von Tierausbeutern, von Vet.-Ämtern, von Politikern haben die hilflos ausgelieferten Tiere nicht die geringste Besserung oder gar Schutz zu erwarten! Nicht einmal die Minimalforderungen pro Tiere lt. TierSchG werden in der Regel umgesetzt oder eingefordert. Wir haben ein bundesweites Vollzugsdefizit, was das TierSchG angeht. Das werden Ihnen Tierschutzbeauftragte bestätigen müssen. Deshalb müssen Tierschützer die leider üblichen qualvollen Missstände aufdecken. Wer denn sonst?

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Gesendet: Donnerstag, 26. Juli 2018 um 13:36 Uhr
Von: “Martina Gerlach” martina.gerlach@googlemail.com
An: “BMEL – Verbraucherlotse” info@verbraucherlotse.de
Betreff: Eilt! Direkt an Ministerin Klöckner – Bitte noch vor der Sommerpause tätig werden!

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Übersandt von:

Martina Patterson (26.07.2018; 20:08 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 27.07.2018
twitter.com/fellbeisser

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