Die so genannte Schutzgebühr (auch Vermittlungsgebühr genannt) soll sicherstellen, dass das Tier größtmöglichen Schutz genießt – so wie es der Name suggeriert. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier, für welches bezahlt werden musste, gleich wieder abgegeben wird, sinkt mit einer erhobenen Gebühr deutlich ab. Die Zahlung einer angemessenen Schutzgebühr soll unüberlegten und spontanen Entscheidungen vorbeugen …

Freie PresseMitteilungen & News (Pressemitteilung) – 09.09.2014
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 09.09.2014
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