„Es gibt für jedes Problem eine einfache Lösung …“

Tierschutzbund kritisiert Aussage des Landesjägermeisters und Vorgehen bei Genehmigung zur Installation von Wildtierkameras

„Es gibt für jedes Problem eine einfache Lösung, und wenn Rheinland-Pfalz das totale Verbot der Wildtierkameras gewählt hat, ist das falsch …!“ Mit diesen Worten verteidigt der Landesjägermeister Hoffmann im SR-Fernsehen das Vorgehen der Datenschutzbeauftragten des Saarlandes in Hinsicht auf die Installation von Wildtierkameras.

Behörden und Politikern sind die Belange der Bürger und Tierschützer egal

Der Deutsche Tierschutzbund im Saarland hingegen kritisiert heftig das Vorgehen bei der Genehmigung zur Installation von Wildtierkameras. Deren Vorsitzender Werner Kirsch zeigt sich empört darüber, wie es zu der Richtlinie zum Einsatz der Kameras gekommen ist. „Geltendes Recht wird durch diese Richtlinie gebrochen – zu Gunsten der Jäger“, sagt der Jurist Kisch. Er fordert die Datenschutzbeauftragte auf, die Richtlinie zurückzuziehen. „Sie selbst schreibt noch in dem Papier, dass die Überwachung des öffentlichen Raum mittels derartiger Kameras grundsätzlich verboten ist. Die Vorgehensweise zeigt wieder einmal, dass Jägern, Behörden und Politikern die Belange der Bürger und auch der Tierschützer egal ist, und dass sie sich zur besseren Ausübung eines Hobbys über bestehendes Recht hinwegsetzen. Umso mehr wird man in der Ansicht bestärkt, dass auch das neue Jagdgesetz von den Jägern geschrieben wurde“, kritisiert Kirsch weiter.

Es bestehen keine schutzwürdigen Interessen der Jäger

„Der Einsatz der Kameras dient weder einer Gefahrenabwehr noch dem Schutz privaten Eigentums. Auch wissenschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Einzig und allein die Bequemlichkeit der Jäger in ihrem Feldzug gegen Wildtiere wird unterstützt“, behauptet der Tierschützer Kirsch. Moderne Wildtierkameras übertragen die Bilder gleich per Handy-Netz auf das Smartphone der Jäger. Kirsch empört: „Das erinnert schon fast an eine High-Tech-Krieg gegen unsere Mitlebewesen im Wald. Hat das noch etwas mit der von Jägern vielbeschworenen Weidgerechtigkeit zu tun?“

Hoffmann verwickelt sich in Widersprüche

Landesjägermeister Hoffmann widerspricht sich in dem SR-Beitrag dann noch selbst. Die kritisierte Richtlinie fordert, dass eingesetzte Kameras nur im Nahbereich aufnehmen und auf den Boden bzw. die Kirrstelle gerichtet sein dürfen. Hoffmann führt als Argument für die Kameras dann noch an, dass diese auch in Hinsicht auf möglichen Vandalismus nützlich sein könnten. „Also will Hoffmann doch sehen, welche Personen sich im Wald aufhalten. Er muss sich mal entscheiden was er will“, stellt Kirsch fest.

Andere Bundesländer gehen mit gutem Beispiel voran

In Rheinland-Pfalz und Hessen haben sich die Datenschutzbeauftragten klar und rechtskonform positioniert. Dort ist der Einsatz von Wildkameras inzwischen verboten. „Es ist schon erstaunlich, dass der saarländische Landesjägermeister Hoffmann sich abwertend über Nachbarländer äußert, in denen das Recht von Bürgern geachtet wird“, konstatiert Kirsch. In diesen Bundesländern gefällt die Regelung den Jägern auch nicht, und sie laufen Sturm. Der Justitiar des rheinland-pfälzischen Jagdverbandes, Klaus Nieding, geht sogar soweit zu behaupten, dass das Verbot illegal sei. Eine Auffassung, die nicht nachvollziehbar ist. Doch aus seiner Begründung kann eine gewisse Verzweiflung gelesen werden.

Saarbrücken, den 03.02.2014

Für weitere Fragen:

Werner Kirsch
Tel.: 0172 680 7484
presse@tierschutzbund-saarland…

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Deutscher Tierschutzbund Landesverband Saarland (03.02.2014; 08:42 Uhr)
presse@tierschutzbund-saarland…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 03.02.2014
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