Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
TASSO e.V.

14.03.2017

50.000 Mitzeichner benötigt

Elektroschocks, schwimmen müssen bis zur Erschöpfung, tödliche Vergiftungen, mehrfaches Organversagen, tödliche Bestrahlungsschäden – diese und andere schwerste Leiden und Schäden dürfen Tieren in deutschen Versuchslaboren immer noch zugefügt werden, obwohl die EU solche erheblich belastenden Tierversuche verbietet. Diese Missstände sowie 17 weitere in einem Rechtsgutachten dokumentierten Verstöße Deutschlands gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie prangern die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO an und haben aktuell eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Tierversuche, die „starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können“ könnten in Deutschland längst der Vergangenheit angehören, wenn die 2010 novellierte EU-Tierversuchsrichtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt worden wäre. Denn die EU-Richtlinie verbietet besonders leidvolle Tierversuche, die im Schweregrad „schwer“ angesiedelt sind.

Deutschland nutzte jedoch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ein Schlupfloch, um dieses Verbot schwerstbelastender Tierversuche nicht in das nationale Recht übernehmen zu müssen.

Darüber hinaus belegt ein Rechtsgutachten* 18 tierschutzrechtliche Verstöße bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. So sind in Deutschland Tierversuche zu Aus-, Fort-, Weiterbildungszwecken nicht wie von der EU verlangt genehmigungspflichtig, sondern müssen der Behörde nur angezeigt werden. Auch die Prüfkompetenz der Behörden beim Genehmigungsverfahren von Tierversuchen ist stark eingeschränkt, d.h. in Deutschland müssen die Behörden ein Versuchsvorhaben genehmigen, wenn alle formalen Vorgaben erfüllt sind, wenn etwa der Antrag korrekt ausgefüllt wurde. Die EU fordert aber eine unabhängige Abwägung zwischen dem Leid der Tiere und dem postulierten Nutzen des Versuchs. Nicht einmal eine solche Abwägung ist den deutschen Behörden erlaubt.

Mit der mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie zum Nachteil der Tiere hat die Bundesregierung nicht nur die Absicht des Unionsgesetzgebers sondern auch die eigene Staatszielbestimmung Tierschutz völlig außer Acht gelassen“, betonen die Vereine. Der seit 2002 gültige Verfassungsrang des Tierschutzes gebiete nämlich die Nutzung jedweden Spielraumes nach oben bei der Verwirklichung von mehr Tierschutz.

Damit sich der Bundestag mit dieser rechtlichen Schieflage bei Tierversuchen beschäftigen muss, haben die Verbände dort eine Petition eingereicht.

Wenn innerhalb der nächsten vier Wochen mindestens 50.000 Menschen auf der Internetplattform des Petitionsausschusses für das Anliegen ihre Stimme abgeben, haben die Vereine die Möglichkeit, bei einer öffentlichen Anhörung ihre Forderung nach einem Verbot schwerstbelastender Tierversuche sowie der Beseitigung der tierschutzrechtlichen Verstöße persönlich vorzutragen.

*Gutachten Dr. Maisack v. 18.1.16 zur Frage, ob und ggf. welche Bestimmungen der Richtlinie 2010/63/EU durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und die Tierschutz-Versuchstierverordnung nicht oder nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sind.

Weitere Informationen:

Petition:
epetitionen.bundestag.de/conte…

Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“:
www.schwimmen-bis-zur-verzweif…

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Ärzte gegen Tierversuche e.V., Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel.: 02203-9040990, Fax: 02203-9040991, info@aerzte-gegen-tierversuche…, www.aerzte-gegen-tierversuche….

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, Tel.: 0221-9647696-0, mail@bmt-tierschutz.de, www.bmt-tierschutz.de

Der bmt gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Ihm gehören über 15.000 Mitglieder an. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt. Der bmt unterhält neun Geschäftsstellen und acht Tierheime und finanziert darüber hinaus annähernd 100 unvermittelbaren Patentieren den Lebensunterhalt. Außerdem koordiniert der Verein zwei Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien.

TASSO e.V., Otto-Volger-Str.15, 65843 Sulzbach, Tel.: 0 61 90 – 93 73 00, Fax: 0 61 90 – 93 74 00, info@tasso.net, www.tasso.net
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes Haustierzentralregister. Mittlerweile vertrauen über 5,8 Millionen Menschen dem seit 34 Jahren erfolgreich arbeitenden Verein. Derzeit sind über acht Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Verlustfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz aktiv und sieht seinen zusätzlichen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen und unterstützt regelmäßig Tierheime.

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Ärzte gegen Tierversuche e.V. (14.03.2017; 12:31 Uhr)
keineantwort@aerzte-gegen-tier…

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© (www.fellbeisser.net/news/) am 14.03.2017
twitter.com/fellbeisser

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