PROVIEH e.V. – Pressemitteilung vom 12.10.2020
Gemeinsam mit den anderen Mitgliedsorganisationen des Bündnisses für Tierschutzpolitik hat PROVIEH eine Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung verfasst, durch welche die tierschutzwidrige Praxis des Kükentötens endlich abgestellt werden soll.
Berlin 12.10.2020 – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt bei der geplanten Gesetzesänderung hierbei einseitig auf eine technische Lösung: die Geschlechtserkennung im Ei. Doch dadurch werden kaum Verbesserungen im Tierschutz erreicht. Stattdessen wird ein tierschutzwidriges System weiterhin zementiert und das Problem des Kükentötens nur symptomatisch kaschiert: Das Problem des Kükentötens wurde durch die Aufteilung der Hühnerrassen in spezielle Lege- und Masthybride ausgelöst. PROVIEH fordert daher statt der Geschlechtsbestimmung im Ei die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn und als Übergangslösung die Bruderhahnaufzucht. Dazu braucht es eine grundlegende Neuausrichtung der Geflügelwirtschaft.
Seit gut fünf Jahren wird der deutschlandweite Ausstieg aus dem Kükentöten bereits von der Bundespolitik angekündigt, anfangs noch vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Im Juni 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die tierschutzwidrige Praxis nur noch vorübergehend legitimiert und das BMEL sowie die Geflügelbranche so zum Handeln gezwungen. Während die Branche mehrere Alternativen zum Beenden des Kükentötens anwenden will, setzt der von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner veröffentlichte Gesetzesentwurf nur auf eine einzige Lösung: die Geschlechtsbestimmung im Ei. Das Problem grundlegend angehen wollen hingegen beide Parteien nicht. Denn auch mit der geplanten Gesetzesänderung werden die Ursachen nicht beseitigt, die überhaupt erst zum Problem des Kükentötens führten.
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PROVIEH e.V. Pressemitteilung (12.10.2020; 10:53 Uhr)
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 12.10.2020
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